Regiji: Nemčija

Freigabe von Elektrokleinstfahrzeugen ohne Lenkstange auch für den Straßenverkehr

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
98 podpornik 98 v Nemčija

Proces peticije je bil zaključen

98 podpornik 98 v Nemčija

Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2020
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Die Petition fordert, dass Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange auch für den Straßenverkehr freigegeben werden. Die Geschwindigkeit und Verkehrsräume müssen für die unterschiedlichen Gruppen der Elektrokleinstfahrzeuge differenziert werden, damit diese auch für den Arbeitsweg interessant werden und Fahrten mit dem Pkw tatsächlich durch diese ersetzt werden. Der aktuellen Feinstaubbelastung in Städten kann so effektiv entgegen gewirkt werden. Die Bürger verlangen nach einer besseren Luft.

razlog

EKF leisten einen wichtigen Beitrag zur Luftqualität in Ballungszentren - sie dürfen daher nicht totreguliert werden. Viele E-Skateboard, Monowheel, Onewheel und Hoverboard-Fahrer dürfen noch nicht mit Ihren EKF fahren. Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch für derartige Verbote. Daher wird selbst für kurze Strecken das Auto benutzt (z. B. Arbeitsweg, private Fahrten etc.). Dies schadet nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Auto selbst. Für mehr Zufriedenheit, Nachhaltigkeit, Sicherheit, Fahrspaß und Freiheit sieht mein Änderungsentwurf daher wie folgt aus:- Gruppe A, (E-Roller) und Gruppe B (E-Skateboards und Monowheels) bis 25 km/h erweitern, damit man keine Behinderung auf dem Radweg oder Fahrbahn darstellt und gefährliche Überholmanöver (z. B. Ausweichen von Pedelecs und Fahrrädern auf Gehwege eliminieren, da gleiche Geschwindigkeit gefahren werden kann) minimiert werden.- Gruppe C (Hoverboards) auf 8 km/h per genereller Geschwindigkeitsbegrenzung auf Gehwegen festsetzen, sodass keine erhöhte Verletzungsgefahr von ihnen ausgeht. Auf Radwegen maximal 20 km/h (erfüllt heute jedes Hoverboard). Generell: - bis 25 km/h generell führerscheinfrei, versicherungsfrei und ohne Kennzeichen (ähnlich der Pedelec-Regelung).- ab 25 km/h generell Moped-Fahrerlaubnis, Versicherung und Klebe-Kennzeichen (ähnlich s-Pedelec-Regelung) ohne Typengenehmigung.- Fahren bei Dunkelheit nur mit Licht (vorne weiß und hinten rot, auch blinkend) - eine Klingel oder Tonsignal - Lenkstange wird nicht benötigt. Monowheels, Hoverboards und Skateboards mit Motor sollen auch legal werden.- Leistungsbeschränkung macht keinen Sinn, da selbstbalancierende Fahrzeuge enorm viel Leistung benötigen, um den Fahrer bei Bergauffahrten noch auszubalancieren, besonders bei schweren Fahrern über 120 kg Gewicht.Es liegen bereits Unfallstatistiken bei den eScootern vor. Sie zeigen, dass die Fahrzeuge genauso sicher beherrscht werden können wie andere Fahrzeuge nach gewisser Übung. Sollte der Bundesrat sich für einen Feldversuch mit EKFs ohne Lenkstange entscheiden, bitte ich weiter Folgendes zu beschließen:- Bei dem Feldversuch mit den EKF's muss, um einen Vergleich zu haben, auch getrennt die Statistiken für Beschwerden, Unfall und Tod auch von Fußgängern, Radfahrern, Motorradfahrern und Autos erhoben werden. Auch die einzelnen Fahrzeug-Typen müssen differenziert erhoben werden. (e-Trittroller, E-Skateboards (kurzer Stand, unter 90 cm Länge) , E-Longboards (grösser 90 cm Länge), Monowheels, Onewheels, Hoverboards. Nur so werden die Fahrer von EKF ohne Lenkstange vom KFZ hin zum EKF bewegt, um Fahrten durch diese abgasfrei zu ersetzen und so die Stadtluft zu verbessern.

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