Region: Deutschland Spanien
Familie

Freiheit für Dave und Pia Möbius

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Richter Andreas Bernau Amtsgericht 26409 Wittmund, Jugendamt Wittmund und Leer,Familienministerin Manuela Schwesig (SPD)
317 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

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  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

2010 Trennung der Eheleute Möbius. Herr Möbius behielt den Sohn Dave und die Mutter die Tochter Pia. Nachdem die Exfrau und Mutter (sie ist inzwischen schwanger und in einer neuen Partnerschaft) Probleme mit Pia hatte, übergab sie diese freiwillig in die Obhut des Vaters Herrn Möbius, was auch die Tochter gerne wollte. Ab diesem Zeitpunkt kam Frau Holtz vom Jugendamt Leer ins Spiel, die Herrn Möbius die Fähigkeit absprach, dass er sich um beide Kinder kümmern könne. Der vorher zuständige Jugendamtsmitarbeiter bescheinigte Herrn Möbius eine vorbildliche Versorgung seiner Kinder. Herr Möbius bewies große Fürsorgepflicht, organisierte Sprachförderung, Schulaufgabenhilfe und eine Tagesmutter, zu der Pia und Dave nach der Schule gingen. Alles lief ohne Probleme, bis Herr Hoffmann, der Bruder von Herrn Möbius, aus der Haft entlassen wurde. Der Bruder ist etwas zurückgeblieben und wird von den Kindern gerne als Dorftrottel gehänselt. Ihm wurde vorgeworfen, einer 13 Jährigen, die auf einer Leiter stand, unter den Rock gegriffen zu haben. Er ist vom Verstand her wie ein unreifer pubertärer Junge, sein Verhalten hat nichts mit verdeckter Pädophilie zu tun. Da er schon einmal auffiel, hat man ihn zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Betreuer versäumte Herrn Hoffmann nach der Entlassung eine Wohnung zu besorgen, darum nahm Herr Möbius ihn bei sich auf. Weder die Führungsaufsicht des Bruders, noch Richter Brundhatten irgendwelche Einwände gegen eine zeitlich befristete Unterbringung. Herr Hoffmann wurde bei der Entlassung keine Bewährungsauflage mitgeteilt, er erhielt diese erst sechs Wochen später (Herr Hoffmann ist Analphabet) in dem man ihm mitteilte, dass er sich nicht alleine mit Kindern in geschlossenen Räumen oder im Auto aufhalten dürfe. Da sowohl Herr Möbius und auch die Mutter immer mit den Kindern zusammen waren und diese sich auch weiterhin in der Schule und bei der Tagesmutter aufhielten, gab es keine Gefährdung für die Kinder. Es gibt eine schriftliche Aussage der Führungsaufsicht, in der festgehalten ist, dass Herr Möbius den Richter Bruns gefragt hat, ob er mit seinem Bruder und den Kindern in Urlaub fahren dürfe, dieser hatte keine Bedenken. Eine Gefährdung wollte aber Frau Holtz erkannt haben, denn auf ihre Veranlassung wurde die Familie mit Hausdurchsuchung, polizeilicher Befragung der Nachbarn und polizeilicher Verfolgung terrorisiert. Sie nötigte ihn zu einer Begutachtung durch eine mit dem Jugendamt zusammen arbeitende Psychologin, die nun eine angebliche Gefährdung der beiden Kinder durch den Vater erkannt haben will. Es geschah im Sommer 2011 in einem Überraschungsmoment, ohne dass die Kinder darauf vorbereitet wurden. Der Vater wehrte sich verzweifelt gegen den Kindesentzug und dies bis heute tut, möchte man ihm gerne Aggressivität und eine kranke Psyche unterstellen.Dem Bruder Herr Hoffmann konnte vor Gericht keine Tat gegenüber den Kindern Pia und Dave angelastet werden und eine Befragung der Kinder durch einen Richter liefert auch keine Anhaltspunkte für die Herausnahme. Dem Vater wird es unmöglich gemacht seine Rechte wahrzunehmen, die ihm auch nach einem Kindesentzug zustehen. Das Besuchsrecht wird immer mehr gekürzt, entwürdigende Besuchsbegleitungen, Gespräche mit den Kindern dürfen nur unter Kontrolle stattfinden, es wurde sogar verhindert, dass die Kinder an einer religiösen Familienfeier teilnehmen mit der Begründung, dort halte sich der Bruder Herr Hoffmann auf. Auch die Oma, die eine sehr enge Bindung zu den Enkeln hat, darf diese nicht sehen. Sie hat die Kinder mit großgezogen und leidet genauso wie ihr Sohn, der Zusammenhalt ist in der Familie durch gemeinsam erlittenes Leid, sehr stark. Die Oma wurde im Januar nach einem Herzinfarkt aus dem Krankenhaus entlassen, die Enkel dürfen sie nicht besuchen. Dave hat sich mehrfach bei den Verantwortlichen über seine unzumutbaren Lebensumstände im Heim beschwert und seinen Willen bekräftigt, wieder bei seinem leiblichen Vater leben zu wollen, was - wieder mal ! - von dem zuständigen Richter und dem Jugendamt IGNORIERT wurde, weshalb sich der 12 jährige Bub in seiner Not zur Flucht entschloss. Der zwölfjährige Dave Möbius (Geburtsdatum: 03.08.2002) befindet sich gegenwärtig in der Obhut verantwortungsbewußter Bürger und wird nicht eher wieder Auftauchen bis die Rückkehr in sein Elternhaus zum leiblichen Vater gewährleistet ist. Hierbei handelt es sich um den freien Willen des Kindes, was nach dem Grundrechtsverständnis der DGfB in jedem Falle zu RESPEKTIEREN ist ! Nach gelungener Kontaktaufnahme zu den derzeitigen Gast-Eltern wird die DGfB nun ständig über das Wohlbefinden des Jungen auf dem Laufenden gehalten und behält sich weitere Schritte vor, ihn in seinen Bemühungen zu unterstützen. Selbstverständlich werden wir die Öffentlichkeit weiter regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in diesem Fall informieren.

Begrundelse

Die Missstände im Kinderheim in Friedeburg sind schon lange bekannt, sowie die Fehlentscheidungen vom Amtsgericht und Jugendamt, sind nicht zum Wohl der Kinder. Auch diese Behörden müssen mehr geprüft werden und dürften nicht alleine entscheiden. Erst heute wurde ein Haftbefehl für den Vater erlassen, weil er für die Rechte seiner Kinder kämpft. Wir fordern, das die Kinder Dave und Pia Möbius zu ihrem Vater zurückkehren. Dafür benötigen wir viele Unterschriften, damit wir uns mit dieser Petition Gehör verschaffen. Rechtlicher Hinweis: Durch geltendes Recht sind Gerichte und Ämter gehalten, zuerst einmal ALLES zu unternehmen (!) um Kindern ein Leben in der eigenen Familie und in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen BEVOR ein so einschneidender und drastischer Schritt, wie eine Verbringung in ein Kinderheim erfolgt.

Tak for din støtte

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Es hört sich für mich so an, als ob die Contra-Argumenten davon ausgehen, dass der Vater im Gefängnis war. Dem ist nicht so, es geht um den geistig zurück gebliebenen Bruder, der mit der Mutter und dem Bruder in einem Haus gelebt hat. Also bitte genau lesen! Vom Vater ist keine Verfehlung ausgegangen. Da er die gemeinsame Wohnung verlassen hat, war die "ANGEBLICHE" Gefahr gebannt. Ab dann spätestens hätte er die Kinder zurück erhalten müssen, was nicht geschah,,!! Hier wurde gegen das Gesetz gehandelt. Die Kinder müssen zum Vater zurück!!

Der er ikke noget CONTRA-argument endnu.

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