Region: Germany
Foreign affairs

Freiheit für iranischen Konvertitenpastoren Behnam Irani

Petitioner not public
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Deutscher BundestagPetitionsausschuss
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  1. Launched 2013
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie um Ihren Einsatz für den iranischen Konvertitenpastoren Behnam Irani. Pastor Irani (*1960) ist mit einer armenischen Christin verheiratet und hat zwei kleine Kinder. 1992 konvertierte er zum Christentum und ist seit 2002 in einem Netzwerk von Hauskirchen im Iran als Pastor tätig. Deswegen wurde er 2008 zu 5 Jahren und 2011 zu einem weiteren Jahr Haft verurteilt, deren Verbüßung vorübergehend ausgesetzt wurde. Das Gericht begründet das Strafmaß mit „Propaganda gegen das Regime“ und „Verbreitung christlichen Glaubens“. Am 31. Mai 2011 musste Pastor Irani seine einjährige Haftstrafe antreten – dies galt auch für die vormals ausgesetzte Strafe von 2008. Er verbüßt sie im Ghezal-Hesar-Gefängnis, Provinz Alborz, wo er physisch und psychisch misshandelt und gefoltert wird. Er ist in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand.

Im Iran ist es einem Muslim nicht möglich, auf legalem Weg aus seiner Religion auszutreten. Wer zum Christentum konvertiert, wird Repressalien ausgesetzt und sogar mit dem Tode bedroht.

Wir Unterzeichner treten für die rechtliche Gleichstellung aller Menschen ein, unabhängig von Rasse, Religion und Geschlecht. Dafür berufen wir uns auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO, gegen die hier eklatant verstoßen wird. Niemand darf wegen seiner religiösen Überzeugung verfolgt oder gar inhaftiert werden.

Haftbedingungen Das Ghezel-Hesar-Gefängnis ist das größte Gefängnis der Provinz Alborz, in dem vorwiegend Personen einsitzen, die wegen Drogendelikten mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Wie die meisten iranischen Gefängnisse, so ist auch dieses chronisch überbesetzt. Zudem hat das Gefängnis traurige Berühmtheit erlangt: Berichten zufolge werden Häftlinge gefoltert und misshandelt. Zudem sind die Hygienebedingungen dort verheerend und die medizinische Versorgung der Häftlinge unzureichend.

Bitte helfen Sie Pastor Behnam Irani!

Reason

Begründung: Das Recht auf Religionsfreiheit schließt den Glaubenswechsel ausdrücklich mit ein. Es darf nicht sein, dass Menschen in der heutigen Welt noch immer wegen Religion, Meinungen, Lebensweisen, Ausrichtungen diskriminiert, verfolgt, inhaftiert oder gar hingerichtet werden.

Die IGFM unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Religions-, Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.

Thank you for your support

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UN Charta der Menschenrechte Artikel 18 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

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