Freistellung von der Arbeit bei von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfung

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Unterstützende 6 in Deutschland

Sammlung beendet

6 Unterstützende 6 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass Arbeitnehmer, die eine für die Allgemeinbevölkerung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene kostenfreie Impfung wahrnehmen, hierzu von der Arbeit freizustellen sind. Als Dauer der Freistellung werden pauschal sieben Tage ab und einschließlich des Impftermins vorgeschlagen.

Begründung

Die Arbeitgeber erhalten hierfür Mittel in Anlehnung an die U2‑Umlage. Soweit medizinisch unbedenklich sind Mehrfachimpfungen zu nutzen.Infektionskrankheiten führen, selbst abgesehen von den allgemeinen Folgekosten, wie sie bei der derzeitigen Pandemie offensichtlich sind, zu Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die die Kosten der Akut- und mitunter lebenslang erforderlichen Nachbehandlung tragen muss. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) erarbeitet Empfehlungen, welche Infektionskrankheiten nach dem Stand der Wissenschaft durch Impfung zuverlässig und risikoarm zu bekämpfen sind. Einige Infektionskrankheiten erfordern, dass ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung geimpft sein muss, um eine Epidemie auszuschließen.Die Ungleichbehandlung von Geimpften und nicht Geimpften ist gerechtfertigt, da sie sachlich geeignet ist die Impfmüdigkeit zu bekämpfen und die damit verbundenen Allgemeinbelange von erheblichem Gewicht zu fördern. Die Zeitdauer von sieben Tagen ist lediglich ein Vorschlag. Sie soll so gewählt werden, das ein erheblicher Anreiz besteht. Sie ist zudem als pauschale Erholungszeit von etwaigen Impfnebenwirkungen zu sehen und erspart dem Arbeitnehmer und dem Gesundheitssystem den Aufwand zum Erstellen einer Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber. Die Länge sollte daher so gewählt werden, dass eine vollständige Rekonvaleszenz in diese Zeit typisch möglich ist. Die Recht des Arbeitnehmers im Falle längerer Krankheit aufgrund Arbeitsunfähigkeit oder von Entschädigung im Fehle schwerer Impffolgen bleiben davon unberührt. Arbeitnehmer sind die größte Gruppe bei der ein erheblicher Erfolg auf diese Weise zu erwarten ist und bei der der Einzelne möglicherweise unter den Folgen der Impfnebenwirkungen zu leiden hat, so dass die Wahl gerechtfertigt ist. Der Petent hat keine Einwände gegen etwaige Ausweitung auf andere Gruppen.Die Regelungen sind in verwandten Bereichen analog anzuwenden, etwa bei der Freistellung von Arbeitssuchenden während einer Arbeitsgelegenheiten mit MAE. Zudem sollten Fahrten zur Impfung wie Fahrten zu stationären Behandlungen von den Trägern der GKV zu übernehmen sein. Die Vornahme der Impfung bestätigt der impfende Arzt direkt dem Kostenträger. Soweit Bundesländer wie etwa der Freistaat Sachsen andere Empfehlungen zugrundelegen, sind diese entsprechend anzuwenden.

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