Region: Niemcy

Führerscheinwesen - Änderung der verkomplizierten Führerscheinregelung der Klasse B (B96) BE

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Rozpoczęty 2018
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To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

przekazywanie

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verkomplizierte Führerscheinregelung der Klasse B (B96) BE im Sinne der Bürger wie folgt geändert wird:Aufhebung der Beschränkung des Zulässigen Gesamtgewichts bei B96.

Uzasadnienie

Fahrer 1: Klasse B darf automatisch einen Anhänger führen ohne jegliche Praxis im Hängerbetrieb.Fahrer 2: B96 hat über die Fahrschule das Fahren mit einem mind. 1t. beladenem Anhänger gelernt und Fahrlehrer gezeigt, dass er mit einem Gespann fahren kann.Fahrer 3: BE hat über die Fahrschule das Fahren mit einem mind. 1t. beladenem Anhänger gelernt + TÜV-Prüfer gezeigt, dass er einen Anhänger bewegen darf.B96 Fahrer müssen um jedes kg rechnen und haben leicht das Problem des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, obwohl sie mit einem Gespann fahren können. Der Unterschied folgender Kombinationen ist in der Praxis nicht nachvollziehbar:Gespann A: Fahrzeug zul. Ges.Gew. 2200 kg + Anhänger zul. Ges.Gew. 2000 kg = 4200 kg (darf problemlos bewegt werden)Gespann B: Fahrzeug zul. Ges.Gew. 2500 kg + Anhänger zul. Ges.Gew. 2000 kg = 4500 kg (Fahren ohne Führerschein)Gespann B2: Fahrzeug zul. Ges.Gew. 2500 kg + gleicher Anhänger zul. Ges.Gew. 2000 kg (formal angelastet auf 1750 kg) = 4250 kg (darf problemlos bewegt werden).Wichtig für das Führen eines Gespannes ist die praktische Übung und das Wissen über die Besonderheiten im Anhängerbetrieb. Für den Straßenverkehr ergibt sich aus der Gewichtsbeschränkung auf 4250 kg kein Nutzen, da derjenige, der einen BE-Führerschein erworben hat, weder in der Fahrschule noch in der Prüfung zeigen musste, dass er 7 t sicher bewegen kann. Vielmehr bewegt er genauso wie einer der B96 in der Regel real maximal 3,8 t! Weiterhin zeigt das oben genannte Beispiel, dass bei relativ vielen Fahrzeugen, die in der Klasse um 2 t zulässiges Gesamtgewicht ein echtes Defizit besteht. Ein neues Fahrzeug kann dazu führen, dass man den Anhänger den man vielleicht 2-3 Jahre legal bewegt hat, nun mit einem neuen Auto, welches ein paar kg mehr zulässiges Gesamtgewicht hat, nun nicht mal mehr leer bewegen darf. Fazit: Egal ob jemand über die Bedingungen aus B96 oder BE gezeigt hat, dass er schwere Gespanne fahren kann, sollte man einheitlich 7 t und damit 99 % der Gespanne abdecken. Derjenige, der keinen Anhänger benötigt, sollte zumindest in der Fahrschule 1-3 mal einen Anhänger der 750 kg Klasse bewegt haben, da diese insbesondere beim Rangieren deutlich schwieriger zu bewegen sind als die großen Anhänger.

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