Región: Alemania

Führerscheinwesen - Eindeutige Regelungen für die Benutzung von S-Pedelecs im Straßenverkehr

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
70 Apoyo 70 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

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El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der deutsche Bundestag möge eine eindeutige Regelung zu sog. S-Pedelecs (elektromotorisch unterstützte Fahrräder bis 45 km/h) beschließen. Dazu soll die eindeutige Einordnung dieser S-Pedelecs in eine bestehende oder neue Fahrzeugklasse erfolgen.

Razones.

S-Pedelecs ähneln optisch den bekannten Pedelecs, die elektromotorisch bis 25 km/h unterstützt werden, juristisch aber weiterhin als Fahrrad gelten. Bei S-Pedelecs ist diese Einordnung nicht so eindeutig. So gibt es z. B. zwischen dem Bundesverkehrs- und dem Bundesjustizministerium unterschiedliche Ansichten, wie diese Fahrzeuge einzuordnen sind. Je nach Auffassung, werden diese Fahrzeuge als Leichtmofa angesehen, da der Motor alleine das Fahrzeug nur auf 20 km/h beschleunigen kann. Andere Auffassungen zählen die Leistung des Fahrers hinzu und die damit erreichbare Geschwindigkeit von 45 km/h, womit das Fahrzeug als Kleinkraftrad wie ein Motorroller behandelt wird. Je nach Rechtsauffassung würden dann unterschiedliche Regeln gelten, z. B. Helmpflicht oder nicht, Benutzungserlaubnis von für Mofas freigegebenen Radwegen oder nicht. Um hier Rechtssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und auch Behörden zu schaffen, sollte es eine eindeutige und verlässliche Regelung geben, wie sie z. B. in der Schweiz angewendet wird. Dort dürfen S-Pedelecs ohne motorische Unterstützung innerorts auf Radwegen fahren, mit Motorunterstützung auf der Fahrbahn und außerorts auch auf Radwegen.

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Noticias

  • Pet 1-18-12-9211-012170

    Führerscheinwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
    Infrastruktur – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit es aus Gründen der Verkehrssicherheit um eine nationale bzw.
    internationale Beschreibung von Elektrofahrrädern geht, die eine eindeutige
    verkehrsrechtliche Einstufung durch die Nutzer ermöglicht.
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

    Der Petent fordert für S-Pedelecs eine eindeutige Zuordnung in eine bestehende
    oder eine neue Fahrzeugklasse.
    Zu... Más.

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