Reģions: Vācija

Führerscheinwesen - Ergänzung der Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - Sehhilfen -

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Atbalstošs 17 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

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Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass Anlage 6 (zu §§ 12, 48 Abs. 4 und 5) FeV wie folgt ergänzt wird:„3. Sehhilfen müssen ein scharfes und unbehindertes Gesichtsfeld von 120° bei normaler Kopfhaltung gewährleisten. Gläser sind unzulässig, wenn Glasrand oder Brillenfassung innerhalb des Gesichtsfeldes von 120° verlaufen. Gleitsichtgläser sind unzulässig, wenn sie an einem beliebigen Punkt des Glases im Gesichtsfeld von 120° die nötige Sehschärfe von max. 0,5 nicht gewährleisten.“

Pamatojums

1.) Die Zahl der an Unfällen beteiligten Männer über 65 ist von 1994 (19.915) bis 2014 (31.207) um 56,7 % angestiegen, bei den Frauen von 5.365 um 152,2 % auf 13.534. (Quelle Destatis 2016). Gleichzeitig ist die Bevölkerung in dieser Altersgruppe jedoch nur um ca. 25 % gewachsen. Dieser überproportionale Anstieg zeigt, dass in dieser Altersgruppe ein nicht behobener Sicherheitsmangel vorliegt.2.) Das wichtigste Hilfsmittel für die ältere Bevölkerung ist die Sehhilfe. Während bei den 20 bis 29-Jährigen die Zahl der Brillenträger bei 29 % und im Gesamtdurchschnitt der Bevölkerung bei 63,4 % liegt, liegt der Anteil der Brillenträger bei der Bevölkerung über 60 bei 93 % (Stand 2011, Quelle Statista 2016).3.) In den letzten 20 Jahren hat – modisch bedingt – die Glasgröße immer mehr abgenommen, das Gesichtsfeld wird immer kleiner.4.) Seit Ende der 1990er Jahre nimmt der Marktanteil der Gleitsichtgläser, damit auch der Anteil von Fahrern mit Gleisichtgläsern immer mehr zu. Das Gleitsichtglas bietet aber kein uneingeschränktes Sichtfeld. Insbesondere haben Gleitsichtgläser nur in gerader Blickrichtung eine ausreichend korrigierende Wirkung und rechts und links eine unscharfe Zone, die nicht die erforderliche Korrektur der Fehlsichtigkeit zur Verfügung stellt. Die Zone ausreichender Korrektur ist dabei speziell im mittleren Bereich am schmalsten. Der für die rechtzeitige Erkennung von Fußgängern, Radfahrern und insbesondere Kindern oder Kinderwägen besonders benötigte Blickwinkel hat daher die größten nicht ausreichend korrigierten Bereiche beim seitlichen Sehen und beim Schulterblick.Auf die Risiken bei Gleitsichtgläsern hat auch das LG Hamburg mit Eilentscheidung vom 22.02.2013 hingewiesen.In der Zusammenschau ergibt sich, dass für immer mehr Fahrer die Qualität der Korrektur der Sehkraft durch eine leistungsfähige Sehhilfe von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit und für die Vermeidung von Unfällen ist. Gleichzeitig nimmt die Qualität der Korrektur im Zusammenwirken von immer kleineren Gläsern und immer häufiger verwendeten Gleitsichtgläsern immer mehr ab. Hierin liegt ein hohes Gefahrenpotenzial, vor allem für Kinder, Alte und Kranke, die der Fahrer durch untaugliche Sehhilfen nicht rechtzeitig erkennt, was sich im Anwachsen der Unfallzahlen ausdrückt.Eine Selbstverantwortung der Optiker und sonstigen Lieferanten von Gleitsichtgläsern findet bisher nicht statt. Dies mag auch daran liegen, dass der Preis hoch, der Aufwand des Verkaufs aber geringer ist, weil das Gleitsichtglas nicht wirklich exakt angemessen sein muss. Sieht der Patient nicht richtig scharf, muss er halt den Kopf anders halten. Das Motiv Gewinnsucht auf dem Rücken der Allgemeinheit liegt daher nicht fern.Es ist im Interesse der Sicherheit unbeteiligter Verkehrsteilnehmer, vor allem von Kindern und Alten aber auch zum Selbstschutz der Fahrer erforderlich, ausreichende Mindeststandards gesetzlich zu normieren.

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Jaunumi

  • Pet 1-18-12-9211-032411

    Führerscheinwesen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, in die Fahrerlaubnis-Verordnung erhöhte
    Anforderungen an das Sehvermögen aufzunehmen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 25 Mitzeichnungen und 24 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im... vairāk

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