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Führerscheinwesen - Erweiterung von § 2 Nr. 10a StVG auf Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von 7,5 t bis zu 10 t

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
41 Ondersteunend 41 in Duitsland

Handtekeningeninzameling voltooid

41 Ondersteunend 41 in Duitsland

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  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 2 Nr. 10a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 bis zu 10 Tonnen zu erweitern, sofern ein Fahrer mindestens 2 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis C1 ist, in das entsprechende Fahrzeug eingewiesen wurde und in einer praktischen Prüfung seine Befähigung nachgewiesen hat.

Reden

Der oben genannte Paragraf befasst sich bereits jetzt schon mit Erleichterungen für das Führen von Katastrophenschutzfahrzeugen, zur Sicherstellung der wichtigen Aufgabe Katastrophenschutz, die wieder vermehrt an Bedeutung gewonnen hat - allerdings nur mit Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen. Mit den Neuauslieferungen gerade im Bereich Sanitätsdienst wurde nachvollziehbar eine höhere Tonnage gewählt - die allerdings mit dem Erwerb eines Führerscheines der Klasse C verbunden ist. Hier werden pro Fahrzeug zwei Führerscheine finanziert, auf Grund der immens hohen Kosten ist kein Helfer mehr bereit, diese Führerscheine selbst zu finanzieren. Demzufolge ist man an 365 Tagen 24 Stunden auf zwei willige Helfer angewiesen, um das Fahrzeug zum Einsatz zu bringen. Besonders problematisch stellt sich die Situation in Großstädten dar, da hier zwar viele Helfer verfügbar sind, die Verweilzeiten der Helfer aber nicht sehr hoch sind.Ziel muss es sein, diese Fahrzeuge sicher zum Einsatz zu bringen, um das Hilfeleistungspotenzial entfalten zu können. Gerade in der Betrachtung der Terrorlagen muss deshalb das Potenzial an Fahrern erweitert werden, um so alle Möglichkeiten eines Ausfalls zu minimieren. Gerade in diesen Lagen sollte alles daran gesetzt werden, keine Zweifel an einer Einsatzfähigkeit aufkommen zu lassen.Bei den in Betrieb befindlichen Fahrzeugen handelt es sich um Leicht-LKW, die mit gleichen Abmessungen unterschiedliche Tonnagen aufweisen, d.h. die Fahrzeuge sind sowohl als 7,5 Tonner, wie auch als 10 Tonner auf dem Markt. Unterschied ist neben kleinen technischen Details, nur der Eintrag in den Zulassungsbescheinigungen.Insofern ist es sachgerecht, analog der bisherigen Helferführerscheinregelung, auf einem "normalen" Führerschein aufzubauen und diese auf der Grundlage von definierten Bedingungen für die Zwecke der Aufgabe im öffentlichen Interesse zu erweitern.Idee wäre hier der Aufbau auf einem Führerschein bis 7,5 Tonnen, der unter anderem bei vielen Mitarbeitern auf Grund des Fahrens von Rettungswägen vorhanden wäre.Bei übergeleiteten Führerscheinen der alten Klasse 3 wurde durch den Staat das Führen von Gespannen mit bis zu 12 Tonnen legitimiert - insofern würde diese Erweiterung im Gesamtrahmen liegen.Nachdem sich der reguläre Helferführerschein bewährt hat, wäre diese Ergänzung ein wesentlicher Beitrag in die innere Sicherheit, der zudem Folgekosten stark minimiert.Die EU-Richtlinie hält diese Verfahrensweise offen, da hier bewusst nicht auf Beschränkungen für den Einsatz im Katastrophenschutz eingegangen wurde.

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Nieuws

  • Pet 1-18-12-9211-041613 Führerscheinwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
    und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - als Material
    zu überweisen, soweit es darum geht, die Sonderprogramme des Bundes
    auszuweiten auf die Finanzierung von Führerscheinen für den ergänzenden
    Katastrophenschutz,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    c) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten,
    soweit darauf aufmerksam gemacht werden soll, dass die Länder die Möglichkeit
    haben, die Fahrausbildung im Katastrophenschutz zu unterstützen,
    2. das Petitionsverfahren im... verder

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