Socijalnim pitanjima

Für beitragsfreie Kindergärten auch in Niedersachsen

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Landtag
1.891 podupiratelj 1.760 u Donja Saska

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

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  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Der Niedersächsische Landtag wird gebeten, in naher Zukunft eine gesetzliche Regelung ähnlich der in Rheinland-Pfalz zu schaffen, wonach der Besuch eines Kindergartens/einer Kindertageseinrichtung für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei ist.

Obrazloženje

Begründung: Kinder haben nach den Maßgaben des Sozialgesetzbuches VIII einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuung bzw. Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Dieser Anspruch soll in allen Bundesländern neben der Kindesförderung auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Diese Vorgaben werden in den Bundesländern bisher sehr unterschiedlich und in Niedersachsen nicht ausreichend umgesetzt. Dies widerspricht den gesetzgeberischen Zielen des Bundes. Hierzu heißt es im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 27. 05. 2008 (BT-Drucksache 16/9299) u. a.: „Es ist eine große gesellschaftspolitische Aufgabe, die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu verbessern… Vor diesem Hintergrund sind bundesgesetzliche Regelungen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung, die über das TAG hinausgehen und dieses ergänzen, zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Darüber hinaus sind die Regelungen insbesondere erforderlich zur Wahrung der Wirtschaftseinheit. Die derzeit unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen schaffen Hindernisse für den Wirtschaftsverkehr im Bundesgebiet und verzerren die Verteilung des wirtschaftlichen (personellen und sachlichen) Potenzials. Ein zentraler Faktor für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland in einer globalisierten Wirtschaftsordnung ist das Potenzial gut ausgebildeter Fachkräfte… Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Wahrung der Wirtschaftseinheit liegen auch im gesamtstaatlichen Interesse. Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Belebung der Konjunktur ist eine bundesweit ausgebaute Tagesbetreuung, die über das TAG-Niveau hinausgeht, von zentraler Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Gesamtwirtschaft. Nur einheitliche Basisnormen im Bundesgebiet schaffen die Voraussetzungen für die Mobilität, die von den Eltern heute im Arbeitsleben erwartet wird. Deshalb ist ein bedarfsgerechtes Angebot an qualifizierter Tagesbetreuung in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland heute eine zentrale Voraussetzung für die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort in einer globalisierten Wirtschaftsordnung. Engpässe in der Versorgung mit Betreuungsplätzen in einzelnen Regionen haben unmittelbare Folgen für die Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte und damit für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Region.“ Im Gegensatz z. B. zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz, wo der Besuch einer Kindertagesstätte bereits seit Jahren weitgehend beitragsfrei ist, werden in Niedersachsen die Elternbeiträge von Landkreis zu Landkreis und von Gemeinde zu Gemeinde zum Teil sehr unterschiedlich festgesetzt. Ursache dafür sind die landesrechtlichen Regelungen, die es den Kommunen überlassen, den überwiegenden Teil der Kosten für die Kindertagesstätten aufzubringen und entsprechend der jeweiligen Finanzkraft über die Höhe der Elternbeiträge zu entscheiden. Für eine junge Familie mit zwei kleinen Kindern können z. B. bei einem Umzug von Rheinland-Pfalz nach Niedersachsen oder innerhalb des Landes Mehrkosten von monatlich bis zu 500,00 € Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten entstehen. Diese ungleichen Verhältnisse zum Nachteil vieler Eltern und Kinder müssen alsbald beseitigt werden.

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Die großen Unterschiede bei der Betreuung und Förderung unserer Kinder sowie der Unterstützung junger Familien sind nicht gerechtfertigt. In einigen Ländern sind die Elternbeiträge schon abgeschafft. Niedersachsen sollte dem folgen: In Rheinland-Pfalz ist sei dem 1. August 2010 der Besuch des Kindergartens für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. In Hamburg ist seit dem 1. August 2014 die fünfstündige Grundbetreuung in Kita und Kindertagespflege von der Geburt bis zur Einschulung beitragsfrei. In Berlin sind jetzt schon die letzten drei Kita-Jahre kostenfrei. Nun wird die

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