Rajon : Turingia

Für den Erhalt der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten mit Sitz in Rudolstadt

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Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
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  1. Filluar 2020
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Thüringer Landtages .

përpara

Welches Ziel hat die Petition? Den Erhalt der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in Rudolstadt als eigenständige Stiftung des Freistaates Thüringen zur Pflege, Bewahrung und Entwicklung der einzigartigen Kulturdenkmale Thüringens und Wahrung der grundgesetzlich verbrieften Kulturhoheit.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Die beabsichtigte Gründung einer „Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten“ mit Sitz in Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt aus der bestehenden Kulturstiftung Sachsen-Anhalt und der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten und somit die Entmündigung und Zerschlagung der seit über 25 Jahren erfolgreich und engagiert arbeitenden Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Eine Landesregierung, welche so leichtfertig die Aufsicht und Entscheidungsbefugnisse für das eigene Kulturgut an ein anderes Bundesland überträgt, führt den Freistaat Thüringen in die kulturpolitische Bedeutungslosigkeit.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Thüringer Staatskanzlei, Entwurf Staatsvertrag über die Errichtung einer „Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten“ Wie wird die Petition begründet? Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten mit Sitz im Residenzschloss Heidecksburg in Rudolstadt leistet seit ihrer Gründung vor 25 Jahren eine ausgezeichnete Arbeit, wie noch zu Jahresbeginn 2019 der Chef der Thüringer Staatskanzlei Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke) anlässlich des 25jährigen Bestehens bescheinigte. Zu bemängeln ist lediglich, dass die in den vergangenen 25 Jahren verbauten 230 Mio Euro für den Erhalt und die Entwicklung unserer Schlösser, Burgen und Gärten längst nicht ausreichend sind. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass durch den Freistaat Thüringen nicht mehr Haushaltsmittel eingesetzt werden konnten. Fehlende Finanzmittel sind aber kein generelles Problem der Schlösser und Gärten, sondern es fehlt in allen Bereichen des Staatshaushaltes. Zu würdigen ist deshalb die Absicht des Deutschen Bundestages für die Sanierung der Schlösser, Burgen und Gärten der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Sonderinvestitionsprogramm im Volumen von je 100 Mio Euro je Bundesland bereitzustellen unter der Maßgabe der Ko-Finanzierung durch die beiden Bundesländer in gleichem Umfang. Beide Länder haben diese Ko-Finanzierung bestätigt. Hier stellt sich die Frage, woher kommen plötzlich die Bereitschaft und die nötigen Finanzmittel? Die Bundesmittel sind seitens des Bundes an die Gründung einer gemeinsamen Stiftung gebunden. Dies ist ein ganz erheblicher Eingriff des Bundes in die Kulturhoheit der Länder. Ein Modell, das künftig Schule machen wird? Die Frage ist, wem nützt die Gründung einer solchen länderübergreifenden Stiftung? Hier wird im Bundesland Sachsen-Anhalt eine überbordende Behörde geschaffen und der Freistaat Thüringen mit einem Verwaltungsstandort in Rudolstadt abgefertigt. Es ist nicht nachvollziehbar warum und mit welchem Sinn in Halle (Saale) ein Stiftungssitz mit Generaldirektor und vollem Personalbestand gegründet werden soll. Laut Entwurf des Staatsvertrages soll für die KMSG das Personalvertretungsrecht Sachsen-Anhalt gelten, es soll die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt gelten, es prüft der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt. Die Jahresrechnung wird vom Land Sachsen-Anhalt geprüft und Sachsen-Anhalt bestimmt den Generaldirektor etc. Wo waren die Vertreter Thüringens bei den Verhandlungen? Wo finden die Thüringer Interessen Berücksichtigung? Für den Freistaat Thüringen mit der Thüringer Residenzkultur steht zu viel auf dem Spiel als dass man einen kulturpolitischen Kniefall begeht. Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Entwurf Staatsvertrag über die Errichtung einer „Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten“

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Keine

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