Wohnen

Für die Einführung des Bestellerprinzips

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V., Immobilienhaie, Bundesregierung, Bundestag
317 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

317 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir fordern, dass das von der Bundesregierung geplante Bestellerprinzip für Immobilienmakler bei der Wohnungsvermittlung, wie es im "Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips" formuliert ist, eingeführt wird. Das Bestellerprinzip in seiner aktuellen Formulierung schützt die Mieter und erreicht damit sein Ziel. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, das Gesetz zu verabschieden. Wir fordern außerdem den IVD auf, die Petition gegen die Einführung des Bestellerprinzips zu stoppen.

Begründung

Die Einführung des Bestellerprinzips, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist, …

… wertet den Berufsstand des Maklers auf, da die Maklerbranche dadurch von unseriösen Vermittlern bereinigt wird. Für den seriösen Makler bedeutet das Bestellerprinzip im Vermietungsbereich daher keinen Verdienstausfall, keine Entlassungen und ebenso wenig die Bedrohung seiner Existenz.

…stellt keinen politischen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Durch die geplanten Regelungen dürfen praktisch nicht ausschließlich nur Mieter den Immobilienmakler zahlen. Damit gewinnt der Mieter die Freiheit, freiwillig einen Makler zu beauftragen. Dies sollte auch in einer sozialen Marktwirtschaft möglich sein. Ein klarer Vorteil zu Gunsten des Mieters, aber auch zu Gunsten des Maklers, der für den Interessenten eine individuelle Leistung erbringt, und dafür von ihm leistungsgerecht Geld nehmen darf.

… lässt keine einzige Wohnung entstehen. Nur durch Wohnungsneubau kann der Anspannung auf den Wohnungsmärkten der Ballungsgebiete begegnet werden. Das Bestellerprinzip schafft keinen Wohnraum, verschafft jedoch Vermietern, Mietern und seriösen Maklern klare Vorteile.

… bremst nicht alleine den Mietwohnungsneubau. Steigende Baukosten und steigende Instandhaltungskosten, steigende Anforderungen an Energieeinsparungen, steigende Betriebskosten führen allesamt viel stärker dazu, dass der Mietwohnungsbau gebremst wird. Folge: Nicht nur institutionelle Investoren kehren dem Mietwohnungsbau den Rücken zu, sondern auch private Kapitalanlager. Die Mietwohnungsknappheit ist ein Resultat leerstehender und sanierungsbedürftiger Wohnungen. Hier müsste etwas geschehen.

…basiert auf realistischen Annahmen Nach dem Gesetzentwurf sollen Wohnungssuchende entlastet werden. Das Justizministerium nennt hier einen Betrag in Höhe von 571 Mio. €, der Betrag beruht auf nachvollziehbaren Annahmen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass jede Annahme/ Prognose auf Vergangenheitswerten/ Schätzungen und Hochrechnungen beruht und damit schwankend sein können.

… belastet am Ende den Mieter nicht. Die Maklercourtage, die der Vermieter infolge der neuen Regelung zahlen müsste, könnte nicht in letzter Konsequenz in Form höherer Mieten oder Abschlagszahlungen an den Mieter weitergereicht werden, weil das Überschreiten der ortsüblichen Vergleichsmieten um 20 bzw. 50 % nach Wirtschaftsstrafgesetz bzw. Strafgesetzbuch geahndet werden.

… hätte keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmermobilität. Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen kurzfristig eine Wohnung in einer fremden Stadt suchen, sind auf die Unterstützung eines Maklers bei der Wohnungssuche angewiesen. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip wäre die Beauftragung des Maklers durch den Mietinteressenten weiterhin möglich, was zu keiner Beeinträchtigung des Mobilitätsverhaltens von Arbeitnehmern führen würde.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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