Drepturi civile

Für die Einhaltung von Mindeststandards in der Bürgerbeteiligung: Bürgerstandard für Beteiligung

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Petiția se adresează
Landeshauptstadt München
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Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

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  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Für die Praxis der Bürgerbeteiligung in München fehlen einheitliche Standards. Eine Vielzahl von sogenannten „Bürgerbeteiligungen“ oder „Öffentlichkeitsbeteiligungen“ sind nicht mehr als bloße Bürgerinformationen ohne eigentliche Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Immer wieder werden Beteiligungsveranstaltungen auch manipuliert, um den Bürgerinnen und Bürgern ein anderes Votum "unterzuschieben" als sie es eigentlich getroffen haben.

Inhaltlich müssen die Bürgerinnen und Bürger bei Beteiligungsmaßnahmen immer wieder feststellen, dass sie weitgehend vor vollendete (oder angeblich „alternativlose“) Tatsachen gestellt werden und die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen worden sind. Nur wenige Beteiligungsveranstaltungen waren bisher in ihrem Ablauf und in den Inhalten so organisiert, dass die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben konnten, sich in einem ergebnisoffenen Rahmen qualifiziert einbringen zu können.

motive

München braucht einen Mindeststandard für Bürgerbeteiligung – unabhängig davon, welche Beteiligungsform und welches konkrete Beteiligungsinstrument im Einzelfall zur Anwendung kommt.

Hierzu soll die Landeshauptstadt im Rahmen der Stadt- und Verkehrsplanung den Münchner Bürgerstandard für Beteiligung der Bürgerinitiativen und -verbände verbindlich anwenden.

Den Münchner Bürgerstandard für Beteiligung finden Sie im Internet über diesen Link: https://www.buergerbeteiligungskultur.de/münchner-bürgerstandard/

Der Münchner Bürgerstandard repräsentiert die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger an die Gestaltung von Beteiligungsmaßnahmen und nimmt die praktischen Erfahrungen aus der politischen Bürgerarbeit auf.

Die Anwendung des Bürgerstandards muss dazu führen, dass nicht mehr jedwede Beteiligungs- oder gar reine Konsultationsform als „Bürgerbeteiligung“ gelten kann. „Bürgerbeteiligung“ beschreibt ausschließlich solche Maßnahmen, die kooperativ (und nicht nur konsultativ) ausgestaltet sind und die auf die ergebnisoffene Erarbeitung von Lösungen durch den Austausch von Informationen und Argumenten zwischen der Politik/Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern zielen.

Reine Bürgerinformationen, Bürgeranhörungen oder Bürgerbefragungen können – unabhängig von der Frage ihrer Eignung im Einzelfall – hingegen nicht als Bürgerbeteiligung gelten.

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Es gibt zu viele Informationen als daß sich einer allein auskennt. Außerdem war die letzte Beteiligung erforderlich wegen dem Asylantenheim geplant in Forstenried. Wo sonst hätte man davon erfahren. Außer beim "Alten Wirt" oder Bäckerei Reis. Hier hat man alles gebündelt und jederzeit verfügbar. Bärbel Kempinger

...an der MIPIM in Cannes ihre Stadtquartiere meistbietend verkauft, also selber Profiteur der Baumaßnahmen ist. Also ist der Münchner Bürgerstandard nichts anderes als ein Instrument zur Umgehung der echten Bürgerbeteiligung und der Umweltprüfungen. Am Bürger vorbei wollen und gegen jeden Widerstand wollen diese kommunalen Stakeholder und internationalen Investoren ihre Gewinne realisieren. Der GLOBAL COMPACT FOR MIGRATION wird das BauGB und Bodenrecht aushebeln. Stoppt die Kommunen und wehrt euch gegen Überrumpelung/Rechtebeschneidung/Delphi-Technik/SobON zur Enteignung!!!

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