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Εικόνα της αναφοράς Für eine einheitliche und angemessene Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr in Köln
Παιδεία

Für eine einheitliche und angemessene Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr in Köln

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Medizinische Fakultät Köln
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Wir fordern eine einheitliche und angemessene Aufwandsentschädigung für Studierende im Praktischen Jahr an der Uniklinik Köln und all ihren Akademischen Lehrkrankenhäusern.

Diese sollte für alle betroffenen Studierenden dem im Rahmen der Approbationsordnung festgelegten maximal möglichen Satz des BAföG entsprechen (derzeit 597,00 € / Monat).

Αιτιολόγηση

Ebenso wie die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland, der Deutsche Ärztetag, der Marburger Bund und der Hartmannbund sehen wir eine einheitliche und angemessene Aufwandsentschädigung im PJ als notwendig an.

Medizinstudierende, die für einen hohen Anteil ihres Lebensunterhalts aufkommen müssen, können dies durch die derzeitig uneinheitlich umgesetzte PJ-Aufwandsentschädigung nicht überall leisten und werden daher strukturell zu einer Einschränkung der PJ-Ortswahl gezwungen. Dies widerspricht dem in der neuen Approbationsordnung festgehaltenen Gedanken, eine breite Ausbildung mit einer angemessenen regionalen Verteilung zu ermöglichen.

Die veränderten Rahmenbedingungen ab dem 25. Lebensjahr wie beispielsweise der Wegfall der Familienversicherung und des Kindergeldes kommen erschwerend hinzu. Durch die teilweise entstehende Notwendigkeit für zusätzliche Erwerbstätigkeiten neben der Arbeit im Praktischen Jahr können die vorgeschriebenen Ruhezeiten der Studierenden nicht eingehalten werden. Unzureichende Ruhezeiten erhöhen die Fehleranfälligkeit und gefährden somit die Sicherheit der Patienten. Außerdem beeinflussen sie negativ den Lernerfolg der Studierenden während der Ausbildung im praktischen Jahr.

Die Qualität der Lehre sollte als Kriterium für die Auswahl des PJ-Lehrkrankenhauses im Vordergrund stehen. Dies erfordert einen vereinheitlichten Satz der Aufwandsentschädigung unter allen Kliniken der Medizinischen Fakultät Köln. Wir befürchten, dass sich sonst im Rahmen der neu eingeführten PJ-Mobilität eine Bewerbung der Studierenden auf die finanziell attraktiven Häuser, vor allem auch lokal nah gelegene Häuser anderer Fakultäten (z.B. Bonn 400€, Düsseldorf 573€ und Witten/Herdecke in Mehrheim 597€), fokussiert.

Den nach §13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) festgelegten Bedarfssatz für Studierende einer Hochschule erachten wir dabei als Satz einer angemessenen Aufwandsentschädigung. Dieser entspricht derzeit 597€.

Diese Petition orientiert sich an dem Positionspapier der BVMD aus dem Jahr 2013: “Einführung eines bundesweit einheitlichen Satzes für die PJ-Aufwandsentschädigung”.

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