Область: Германия
Семье

Für mehr Gerechtigkeit: Verfahren am Familiengericht GRUNDLEGEND verändern

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Петиция адресована к
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
257 Поддерживающий 254 через Германия

Получатель петиции не ответил.

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  1. Начат 2018
  2. Сбор закончен
  3. Заполнено на 05.02.2019
  4. Диалог
  5. Неудача

Verfahren an deutschen Familiengerichten werden hinter geschlossenen Türen verhandelt. Nur die Betroffenen und die anwesenden Verfahrensbeteiligten wissen was hier unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht. Zeugen werden nur in den seltensten Fällen oder nach langem Kampf zu gelassen, sodass die betroffenen Eltern meist alleine dastehen, wenn es darum geht ihre Kinder zurückzubekommen.

Betroffene Familien stehen meist einer ganzen Armee von Verfahrensbeteiligten gegenüber, die alle gegen sie sind, während sie meist nur einen Anwalt an ihrer Seite haben, auf die sie sich auch nicht immer verlassen können.

Sie sind umgeben von unterqualifizierten Gutachtern, die nicht selten feststellen sollen, welcher Elternteil die bessere Partie fürs Kind ist oder gar entscheiden sollen, ob ein Kind zu seiner Familie zurückkehren soll oder es in einem Heim oder einer Pflegefamilie besser aufgehoben ist. Verfahrensbeiständen, die die Interessen des Kindes vor Gericht vertreten sollen, doch nicht selten nach der Pfeife des Jugendamtes tanzen oder vor Gericht für ein Kind sprechen, welches sie noch nie zuvor gesehen oder gesprochen haben. Sie sprechen über den Willen eines Kindes, den sie nicht kennen oder nicht akzeptieren und deshalb nicht weitergeben. Sie stehen Fallmanagern vom Jugendamt gegenüber, die noch nie mit ihnen gesprochen oder überhaupt kennengelernt haben, die sich aber dennoch eine umfassende Meinung gebildet haben und damit entscheidend zum Ausgang der Verfahren beitragen. Und selbst die Richter sind in den seltensten Fällen überhaupt qualifiziert derart weitreichende Entscheidungen zu treffen, die weitreichende Konsequenzen mit sich bringen.

Wir Betroffenen fordern GRUNDLEGENDE Veränderungen in der Verfahrensführung an deutschen Familiengerichten, damit den Kinder und ihren Familien endlich die nötige Gerechtigkeit zu teil wird, die ihnen zusteht.

Um die nötige Gerechtigkeit walten zu lassen, fordern wir einige Veränderungen, die den betroffenen Kindern und ihren Familien nur zu Gute kommen.

1. Familien kennenlernen

Jugendamt und auch Richter, sind dazu verpflichtet die Kinder und ihre Familien kennenzulernen und zwar nicht in den Räumlichkeiten des Jugendamtes oder des Gerichts, sondern in ihren Zuhause. Durch diese Maßnahme wird verhindert, dass Entscheidungen zum Nachteil der Familien getroffen werden, die auf der Tatsache der mangelhaften Kenntnis über die Gegebenheiten und Verhältnisse der Familien gründen.

2. Befragung der Kinder

Die Kinder sollen durch einen Richter befragte werden, im Beisein eines vom Kind gewählten Beistandes. Dadurch soll der Richter erfahren, was die Kinder empfinden und was sie selbst wollen, denn der Kindeswille steht über dem Kindeswohl, nachzulesen im Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz:

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Demnach steht der Kindeswille über dem Kindeswohl und muss beachtet werden. Wird aber vernachlässigt und damit dies nicht mehr geschieht fordern wir, dass die Kinder zu BEGINN des Verfahrens befragt werden.

3. Zeugen zulassen

Bisher ist es so, dass an Familiengerichten keine Zeugen gehört werden. Betroffenen Familien wird es dadurch unnötig schwer gemacht den Sachverhalt aufzuklären und zu ihrem Recht zu kommen.

Wir fordern, dass Zeugen in familienrechtlichen Verfahren zugelassen werden, sodass die Betroffenen Familien mehr Glaubwürdigkeit erhalten und damit zu ihrem Recht kommen.

4. Aufzeichnungen zur Pflicht machen

Die Verhandlungen sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich, nicht unbedingt verkehrt. Dadurch hat allerdings niemand ein Auge darauf, dass ein Verfahren mit rechten Dingen zugeht.

Deshalb fordern wir eine Videoaufzeichnung jeder Verhandlung, sowie Tonbandaufnahmen aller Gespräche, nicht nur vor Gericht. Speicherpflicht min. 15 Jahre nach Abschluss der Verhandlung. Durch diese Aufzeichnungen können Fakten und Aussagen nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden und sind somit für alle Beteiligten greifbar.

5. Amtsermittlungspflicht

Richter haben eine Amtsermittlungspflicht, der sie nachkommen müssen. Die meisten tun dies allerdings nicht und das ist Diskriminierung, denn jeder hat das Recht auf rechtliches Gehör.

Deshalb fordern wird, dass die Richter ihrer Amtsermittlungspflicht nachkommen müssen und nicht nur das verwendenden dürfen, was sie vom Jugendamt und den Verfahrensbeiständen, sowie Gutachtern geliefert bekommen. Die Richter müssen sich ein eigenes Bild über die Kinder und ihre Familien machen, damit sie auch die richtige Entscheidungen treffen können, die das Beste fürs Kind und nicht unbedingt dem Willen des Jugendamtes entspricht.

основания

Kinder gehören in ihre Herkunftsfamilien und nicht in die Obhut des Staates. Sie haben aber ebenso ein Recht auf staatliche Unterstützung, sollte diese nötig sein. Doch die Inobhutnahme darf nicht länger das erste Mittel der Wahl sein, wie es momentan immer häufiger der Fall ist. In §1666 BGB steht, dass eine Inobhutnahme erfolgen darf, wenn die Eltern weder Willens, noch in der Lage sind die Gefahr abzuwenden oder wenn Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr keinen Erfolg gebracht haben. Die Jugendämter begründen den Großteil der Inobhutnahmen auf den Paragraphen 1666 und 1666a, verstoßen doch im selben Atemzug dagegen. Deshalb fordern wir eine GRUNDLEGENDE Veränderung der Verfahren an den Familiengerichten, sodass Kinder nicht mehr ohne Not aus ihren Familien geholt werden, denn durch diese Maßnahme tragen sie seelische Wunden davon, mit denen sie ihr Leben lang zu kämpfen haben.

Bitte unterstützen Sie unsere Petitionen und helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift die Kinder vor großem Unrecht zu schützen, Familien zu stärken und das Jugendhilfesystem auf einen besseren Weg zu führen, denn eines ist klar: Es gibt Kinder die die Hilfe der Jugendämter benötigen, dennoch muss das Jugendamt sich auch an bestimmte Regeln halten. Helfen Sie uns etwas zum Positiven zu verändern, damit wir ein Familienrecht erhalten, welches den Familien und ihren Rechten würdig ist, Kinder stärkt und Eltern unterstützt die Zukunft zu erziehen.

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    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Пока нет аргумента за.

Leider sind Punkte der Petition fachlich falsch. Entgegen der Auffassung der Petententen sind Zeugenbefragungen zulässig und in §30 FamFG auch geregelt. Natürlich kann man ein "soll" durch ein "muss" ersetzen. Aber die Petition ist insoweit inhaltlich fehlerhaft.

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