Für verhältnismäszige Masznahmen – gegen Quarantäne und Eingriffe in Datenschutz

A petíciót letiltottuk a használati feltételek megsértése miatt.
Petíciók, melyek az openPetition Felhasználási feltételeit az openPetition megsértik, megszűnésre kerülnek és már nem lesznek nyilvánosak.

A tiltás oka

A petíció csak akkor nyújtható be, ha a petíció benyújtója saját teljes nevével vagy egy jogi személy nevében regisztrál, feltüntetve a teljes címet és egy élő e-mail címet. Az e-mail címet ellenőrizni fogják. A cím hatósági felülvizsgálásának lehetősége is fenáll.

Az openPetition szerkesztői tudatták a petíció kezdeményezőjével a felhasználási feltételek megsértését, és öt nap állt rendelkezésére a petíció felülvizsgálatára. Ez nem történt meg. Ezért a petíciót felfüggesztették.

A petíció szövege

Aufgrund der Panik vieler Menschen in der aktuellen Situation geraten wesentliche Tatsachen in den Hintergrund.

Alle Masznahmen, die in den letzten Wochen und Monaten ergriffen worden sind, um die Verbreitung des Corona-Virus’ einzudämmen, sollen sowohl diejenigen schützen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, an der Krankheit Corvid-19 zu sterben, als auch diejenigen, die eine akute medizinische Versorgung insbesondere in Krankenhäusern brauchen - chronisch Erkrankte, Unfallpatientinnen, OP-Patientinnen. Im zweiten Fall sollte das medizinische Personal als auch die medizinischen Einrichtungen daher nicht durch Corona-Infizierte ausge- bzw. überlastet sein.

Die Krankheit hat eine Inkubationszeit von 5-14 Tagen. Erst Ende nächster Woche (27.-29.3.) kann also klar sein, ob alle bundesweiten Masznahmen wirksam sind, um die Anzahl der Neuinfektionen zu senken. Alle aktuell positiv Getesteten können sich auch vor Beginn des vom 16.-20.3. umgesetzen Masznahmenpaketes angesteckt haben. Dennoch sind bereits jetzt weitere, in Grundrechte extrem einschneidende Masznahmen in drei Bundesländern in Kraft getreten und werden für die gesamte BRD geplant.

Die aktuellen Masznahmen bedeuten jetzt schon für Millionen von Menschen einen fundamentalen Einschnitt in ihre Existenz. Die wirtschaftliche Lage der meisten Selbstständigen, Klein- und Kleinstunternehmen ist innerhalb kürzester Zeit desolat geworden. Um deren und die Insolvenz größerer Unternehmen zu verhindern, soll es finanzielle Hilfen in Höhe von 500 Mrd. Euro geben. Der Zugang zu Bildungs-, Betreuungs- und Sporteinrichtungen ist verwährt, viele befinden sich in einer sozialen Isolation.

Nun geht es um eine bundesweit geltende Quarantäne für alle hier lebenden Menschen, die nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. den Weg zur Arbeit oder Ärztin/zum Einkauf) für Einzelne ausgesetzt werden kann. Was das für uns alle bedeutet, kann noch nicht gesagt werden. In China hat es zu einem Anstieg der häuslichen Gewalt um das Dreifache geführt, in Österreich werden ähnliche Konsequenzen erwartet. Insbesondere Frauen* und Kinder sind im Falle eines flächendeckenden Ausgangsverbots akut gefährdet, Opfer von Gewalt zu werden. Da diese Masznahme bislang noch keine rechtliche Grundlage hat, ist nicht klar, durch wen und in welcher Form sie kontrolliert wird, noch, welche Ausmasze es annimmt, wenn sich Menschen nicht daran halten. Mit Verweis auf §74 des IfSG können Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Gefängnis verhängt werden.

Darüber hinaus wurden dem Robert-Koch-Institut (RKI) anonymisierte Daten von Handy-Nutzerinnen durch die Telekom weitergegeben, um Bewegunsmuster der Menschen zu erstellen und so die Einhaltung der eingeführten Masznahmen kontrollieren zu können. Die nicht-anonymisierte Datenweitergabe in Isreal, Südkorea und China ist in den USA in Zusammenarbeit mit facebook/google geplant, um gezielt zu erfahren, wer sich wo, wann und mit aufgehalten hat.

An dieser Stelle stellen sich folgende Fragen:

Ob eine bundesweite Quarantäne für Alle mehr Betroffene erzeugt, als schützt (häusliche Gewalt, Selbstständige und Unternehmen)?

Ob weitere Masznahmen nötig sind, bevor klar sein kann, ob die jetzigen, bereits umgesetzten Masznahmen tatsächlich Wirkung zeigen (Inkubationszeit)?

Ob eine Weitergabe von anonymisierten Daten an das RKI den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht? Und ob die Weitergabe nicht-anonymisierter, also genau zuweisbarer Daten an das RKI mit den Grundrechten vereinbar wäre? Und wie mit den erhobenen Daten nach Abklingen der Pandemie umgeganen wird?

Ob also alle bisher umgesetzten und geplanten Masznahmen zum Schutz von potentiell Betroffenen verhältnismäszig im Vergleich zu denjenigen ist, die indirekt durch die Auswirkungen der Masznahmen an sich betroffen sind?

Für eine grundlegende Verhältnismäszigkeit und verantwortungsvolle Schutzmasznahmen – gegen eine bundesweite Quarantäne und Eingriffe in den Datenschutz!

VERHÄLTNISMÄSZIGKEIT BEACHTEN – BETROFFENE SCHÜTZEN

Quellen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

https://taz.de/Probleme-mit-Quarantaene-in-China/!5667165/?goMobile2=1583712000000

https://www.faz.net/einspruch/infektionsschutzgesetz-sind-ausgangssperren-rechtlich-moeglich-16686563.html

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__74.html

https://www.zeit.de/digital/mobil/2020-03/coronavirus-infektionen-handydaten-robert-koch-institut?page=4


Aufgrund der Panik vieler Menschen in der aktuellen Situation geraten wesentliche Tatsachen in den Hintergrund.

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