Región: Alemania

Funkdienst - Erteilung von Genehmigungen für neue oder zu erweiternde stationäre Funkanlagen in Wohngebieten

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 Apoyo 5 En. Alemania

No se aceptó la petición.

5 Apoyo 5 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Genehmigungen für neue oder zu erweiternde stationäre Funkanlagen in Wohngebieten nur nach § 5 Abs. 4 BEMFV (Nachweis durch Messung) erteilt werden dürfen, falls eine von der Bundesnetzagentur nach § 5 Abs. 2 BEMFV (Nachweis durch Berechnung) ausgestellte Standortbescheinigung Sicherheitsabstände ausweisen würde, die auch den Luftraum über den Nachbargrundstücken betreffen sollten.

Razones.

Dieser Beschlussantrag soll unter anderem dazu dienen, mögliche Schäden von der Bundesrepublik Deutschland durch Regressforderungen von Anwohnern abzuwenden: § 906 BGB gesteht den Anwohnern einen Schadensersatzanspruch gegen die Betreiber von Funkanlagen zu, wenn ihre Grundstücke nachweislich mit Funkstrahlung oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte kontaminiert werden und sich dadurch der wirtschaftliche Ertrag ihrer Grundstücke, z. B. durch Mietverluste oder Kaufpreisminderung, verringern sollte.Diese Schadensersatzansprüche könnten sich direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, falls sich herausstellen sollte, dass die in einer amtlich erteilten Standortbescheinigung angegebenen Sicherheitsabstände falsch sein sollten. Denn die oben genannten Schäden für die Anwohner entstehen ursächlich nicht erst durch die Funkstrahlung, sondern schon allein durch die Behauptung einer Kontamination durch über den gesetzlichen Grenzwerten liegende elektromagnetische Feldenergie von amtlicher Seite, egal ob diese Behauptung den Tatsachen entspricht oder nicht.In der Tat müssen aber berechnete, d. h. nach § 5 Abs. 2 BEMFV ermittelte Sicherheitsabstände immer falsch, d. h. zu groß berechnet sein, weil sie sonst keinen sicheren Strahlenschutz für die Anwohner und andere Personen gewährleisten würden. Die Mehrzahl der in den bisher erteilten Standortbescheinigungen auch für Mobilfunkanlagen angegebenen Sicherheitsabstände sind also in der Sache unzutreffend und könnten damit im Schadensfall wie oben beschrieben zu an die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Regressforderungen führen.Die vorgeschlagene Regelung wäre aber nicht nur für die Anwohner, deren Schadensersatzansprüche auf diese Art und Weise eindeutig geklärt würden, und die Bundesrepublik Deutschland (aus dem oben genannten Grund), sondern auch für die Netzbetreiber selbst von großen Nutzen, da gemessene Sicherheitsabstände in jedem Fall erheblich kleiner als die zwangsläufig zu groß berechneten Sicherheitsabstände sind und daher eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Funkstandorte ermöglichen würden.

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Noticias

  • Pet 1-18-09-90212-032665

    Funkdienst


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Genehmigungen für stationäre Funkanlagen in
    Wohngebieten nur nach Nachweis durch Messung erteilt werden dürfen, wenn eine
    Standortbescheinigung Sicherheitsabstände ausweist, die auch den Luftraum über
    den Nachbargrundstücken betreffen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in der
    Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
    (BEMFV) bisher... Más.

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