Funkdienst - Zusätzliche Aufführung maximal zulässiger Sicherheitsabstände für gewerblich genutzte stationäre Funkanlagen in jeder Standortbescheinigung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Unterstützende 20 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

20 Unterstützende 20 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für gewerblich genutzte stationäre Funkanlagen in der jeweiligen Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur zukünftig neben den aktuell einzuhaltenden auch die maximal zulässigen Sicherheitsabstände in Hauptstrahlrichtung und in vertikaler Richtung aufgeführt werden, sofern diese nach den örtlichen Gegebenheiten eindeutig bestimmbar sind.

Begründung

Die zusätzliche Angabe der maximal zulässigen Sicherheitsabstände in jeder Standortbescheinigung würde sowohl den Netzbetreibern, der Bundesnetzagentur, als auch den Anwohnern Vorteile bringen: Die Netzbetreiber würden damit bereits bei der Installation der ersten Antenne Rechtssicherheit für den weiteren Ausbau ihres neuen Funkstandortes erhalten. Wiederholte und unnötige Rechtsstreitigkeiten zwischen Anwohnern, Bundesnetzagentur und/oder den Netzbetreibern würden vermieden. Auch die Anwohner würden davon profitieren, nicht bei jeder Erweiterung eines benachbarten Funkstandortes Widerspruch und Klage erheben zu müssen, denn die Erfolgschancen ihres Widerspruchs wären bei jedem Funkstandort bereits mit der Auseinandersetzung um die zuallererst erteilte Standortbescheinigung abschließend geklärt.Widerspruch müsste nur noch eingelegt und von der Bundesnetzagentur bearbeitet werden, wenn sich an den örtlichen Gegebenheiten etwas grundlegend geändert hätte.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-09-90212-033366

    Funkdienst


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, in Standortbescheinigungen für gewerblich genutzte
    stationäre Funkanlagen zukünftig neben den aktuell einzuhaltenden auch die maximal
    zulässigen Sicherheitsabstände in Hauptstrahlrichtung und in vertikaler Richtung
    anzugeben.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
    zusätzliche Angabe der maximal zulässigen Sicherheitsabstände in jeder
    Standortbescheinigung den Netzbetreibern, ... weiter

Noch kein PRO Argument.

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