Região: Turíngia

Funktionsstelle des Fachleiters im Besoldungsgesetz (wieder) schaffen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
1.533 Apoiador 1.533 em Turíngia

A petição foi terminada.

1.533 Apoiador 1.533 em Turíngia

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition?

Die Fachleiter an den Thüringer Studienseminaren und Seminarschulen gewährleisten die Ausbildung von Lehramtsanwärtern in allen Schularten im Rahmen der zweiten Phase der Lehrerausbildung.

Diese endet in Thüringen mit der zweiten Staatsprüfung.

Ziel der Petition ist es, für diese verantwortungsvolle Aufgabe, die Funktionsstelle im Thüringer Besoldungsgesetz der Besoldungsgruppe, entsprechend der jeweiligen Schulart A 13/ A14 zu schaffen.

Wie wird die Petition begründet?

Thüringen benötigt in den kommenden Jahren in allen Schularten zunehmend mehr Neueinstellungen von Lehrkräften, um den Unterricht an den Schulen absichern zu können. Lehramtsanwärter, die dazu ausgebildet werden müssen, absolvieren im Rahmen der 2. Phase der Lehrerausbildung einen Vorbereitungsdienst von 12-24 Monate, entsprechend der jeweiligen Schulart. Die Fachleiter an Thüringer Studienseminaren und Seminarschulen gewährleisten dazu eine fachgerechte Ausbildung entsprechend der Thüringer Ausbildungsverordnung. Das Aufgabenprofil eines Fachleiters unterscheidet sich erheblich von dem einer Lehrkraft in der jeweiligen Schulart. Es beinhaltet neben der fachlich kompetenten Begleitung der Lehramtsanwärter in Pädagogik, allgemeiner und Fachdidaktik, Psychologie, die Unterrichtstätigkeit in Schule und Studienseminar, die Begleitung, Beratung und Betreuung der Lehramtsanwärter in Lehrproben, Prüfungen und Ausbildungsgesprächen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG) mit Beginn zum 1.10.2011 hat der Thüringer Gesetzgeber die Ämter Seminarschulrat und Seminarrektor für Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern in Thüringen ersatzlos gestrichen.

Seit 1.10.2011 erhalten die Fachleiter in Thüringen nur noch eine nicht ruhegehaltsfähige und nicht dynamisierte Stellenzulage. Der Aufstieg in die bisherigen Ämter ist deshalb mit lebenslangen Auswirkungen auf Besoldung und Versorgung nicht mehr möglich.

Um die vielfältigen Aufgaben eines Fachleiters zukünftig angemessen zu besolden, die Attraktivität der Fachleiter-Tätigkeit zu erhöhen und eine Gleichstellung mit anderen Bundesländern zu ermöglichen, muss im neuen Thüringer Besoldungsgesetz die Funktionsstelle des Fachleiters mit der Besoldungsgruppe, entsprechend der Schulart A13/ A 14 geschaffen werden, die es bis 2011 bereits gab.

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Novidades

  • Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ wurde in der 129. Plenarsitzung am 28. September 2018 in Zweiter Lesung beraten und gemäß der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses verabschiedet. Dieser Ausschuss hatte gemäß einem Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, die Stellenzulage für die Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern von 219,69 Euro auf 351,51 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung der Stellenzulage war im Übrigen auch eine ersatzweise Forderung der Petentin in der öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss.

    Der Petitionsausschuss hat die Petition daraufhin... avançar

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