Gebührenfreiheit für Anfragen nach dem IFG, UIG und VIG

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
264 Unterstützende 264 in Deutschland

Sammlung beendet

264 Unterstützende 264 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert: Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind gebührenfrei. Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit (BfD) nimmt seine Ombudsfunktion für alle Bereiche der Informationsfreiheit wahr.

Begründung

Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt: “Vielmehr gehört zur behördlichen Aufgabenerfüllung auch die Gewährung von Zugangsansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz.“ (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 – 7 C 1.14, Rn. 41).Die Frage der Gebühren wird durch die Behörden immer wieder angewandt, um – entgegen dem gesetzgeberischen Willen – unliebsame Anfragen zu unterlaufen. Dies wird auch vor dem Hintergrund der amtlichen Statistik des BMI deutlich. In 2018 wurde insgesamt nur bei 15.1 Prozent der positiv beschiedenen Anfragen eine Gebühr überhaupt erhoben und dabei in 43.3 Prozent in der untersten Kategorie bis 50 EUR. Zwar gibt es mit dem BMVI auch Behörden, die in 85 Prozent der positiven Bescheide Gebühren erheben (auch das Bundeskanzleramt erhebt in 51.7 Prozent der positiven Fälle Gebühren). Aber alle anderen Behörden erheben in weniger als 50 Prozent der positiven Anfragen überhaupt Gebühren. Der Deutsche Bundestag selbst hat in 2017 und 2018 überhaupt keine Gebühren nach dem IFG erhoben.Es entspricht damit eher der Willkür der Behörden, wann Gebühren erhoben werden – entgegen dem Willkürverbot des Grundgesetzes. Die Bundesregierung hat sich dabei bislang auch geweigert, einer durch das OVG Berlin-Brandenburg herausgearbeiteten Verpflichtung zur transparenten Skalierung der Gebühren nachzukommen (siehe Drs. 19/11312). Auch hier wird deutlich, dass die Behörden des Bundes nicht an einer transparenten Regelung interessiert sind.Die Gebührenpraxis der Behörden führt aus dieser Intransparenz immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Behörden und den Bürgern, deren die Behörden eigentlich verpflichtet sind. Zuletzt wurde die Gebührenpraxis deshalb durch das VG Berlin gerügt (Urt.v. 29.3.2019, 2 K 96.17).Insgesamt liegen die Einnahmen daher in 2018 höchstens 218.950 EUR und in 2017 bei höchstens 196.100 EUR. Der Wegfall der Gebühren würde daher den Bundeshaushalt nahezu lediglich im Milli-Promillebereich treffen, eine absolut vernachlässigbare Größe, wo beispielsweise die Sondersitzung des Deutschen Bundestages am 24.07.2019 mehr gekostet hat.Gleichzeitig sind beispielsweise die Behörden der EU verpflichtet, Informationen nach Verordnung (EG) No. 1049/2001 kostenfrei herausgegeben. Es hat sich hier gezeigt, dass dies gerade nicht zu einer übermäßigen Belastung führt.Mit der Abschaffung der Gebührenpflicht würde jedoch viele Auseinandersetzungen entfallen. Die Behörden könnten nicht mehr die Gebührenkeule als Verhinderungsinstrument einsetzen und sich somit den gesetzlichen Auskunftspflichten entziehen.

Link zur Petition

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