Geburtshilfe auf Sylt

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Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
692 Atbalstošs 692 iekš Šlēsviga-Holšteina

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Schleswig-Holsteinischen Landtages ,

Wir, die Petenten, fordern den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf:1. Der Asklepios Nordseeklinik auf Sylt den Versorgungsauftrag für die Grund- und Regelversorgung auf Sylt zu kündigen,2. die Landesregierung zu bitten, gemeinsam mit dem Kreis Nordfriesland und den Sylter Inselgemeinden die Nordseeklinik dem Asklepios-Konzern abzukaufen und 3. den Versorgungsauftrag in die Hand der Klinikum Nordfriesland gGmbH oder einem vergleichbaren öffentlichen Träger zu legen.Des Weiteren fordern wir den Schleswig-Holsteinischen Landtag dazu auf, ein Konzept für eine Regelversorgung auf Sylt inklusive einer Geburtsstation in der Nordseeklinik erstellen zu lassen.Begründung:Die Asklepios Nordseeklinik hat die Abteilung der Geburtshilfe Anfang 2014 geschlossen, sodass Schwangere nur noch auf dem Festland medizinische Unterstützung erhalten können. Die Klinik hat aber einen unbefristeten, verpflichtenden Versorgungsauftrag für die Geburtshilfe auf Sylt und kommt somit ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nicht nach. Die Art ihrer Argumentation legt nahe, dass es der Asklepios Nordseeklinik niemals um qualitative, sondern um wirtschaftliche Bedenken ging, als sie sich dem Versorgungsauftrag des Landes widersetze. Durch sein intransparentes und unkooperatives Verhalten bei der Suche nach einer Lösung für die Geburtshilfe auf Sylt hat der Asklepios-Konzern das Vertrauen der Sylter verloren.Auch bei geringer Geburtenzahl kann die Qualität der Geburtshilfe gewährleistet werden. Kliniken mit niedrigerer Auslastung sind in der Lage, besser auf die einzelnen Patienten einzugehen. Der Inselklinik Föhr / Amrum zum Beispiel ist es sehr wohl möglich, Geburtshilfe auch bei Fallzahlen um die 50 Geburten im Jahr anzubieten. Das sind jährlich 30-40 Geburten weniger als auf Sylt. Das Fehlen einer Geburtsstation auf Sylt und der Transport einer Schwangeren mit Blasensprung und/oder einsetzenden Wehen hingegen gefährdet das Leben von Müttern und Kindern. Eltern haben ein Recht auf freie Wahl des Geburtsortes. Das Fehlen einer Geburtsstation auf Sylt erschwert es den Anwohnern, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Viele gebürtige Sylter sind seit Generationen auf der Insel verwurzelt, haben eine eigene Sprache (Sölring), Kultur und Geschichte. In diesem Sinne sind sie als nationale Minderheit anzuerkennen. Das Bevölkerungsverhältnis in von Angehörigen nationaler Minderheiten bewohnten Gebieten darf nicht verändert werden. Sorgt das Land Schleswig-Holstein nicht für die Möglichkeit der stationären Geburt auf Sylt, wird sich dies auf das Bevölkerungsverhältnis der Sylter negativ auswirken.

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Jaunumi

  • 02.12.2014Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte sowie der Sach- und Rechtslage geprüft. Im Rahmen seiner Beratung hat er eine Stellungnahme des jetzigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung beigezogen.Das Sozialministerium führt aus, dass das Ansinnen der Petition, den Versorgungsauftrag in andere (öffentliche) Hände zu legen, schon krankenhausplanungsrechtlich nicht möglich sei. Die Länder könnten zwar nicht bedarfsgerechte Kliniken in bestimmten Fällen aus dem Krankenhausplan nehmen. Sie seien aber nicht berechtigt, einem privaten Träger bedarfsgerechte Versorgungsaufträge zu entziehen.Da die Aufnahme... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

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