Cultura

Gegen das neue "Denkmal-NICHT-Schutzgesetz" in NRW: Damit Denkmalschutz nicht ausgehebelt wird!

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Der Präsident des Landtags NRW, André Kuper, Petitionsausschuss NRW
24.404 Supporto 13.265 in Renania Settentrionale-Vestfalia

La petizione è stata respinta

24.404 Supporto 13.265 in Renania Settentrionale-Vestfalia

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2021
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Ministerin Ina Scharrenbach des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) beabsichtigt der Landesregierung NRW in Kürze ein neues Denkmalschutzgesetz vorzulegen, welches Schwerpunkte zu Lasten der bestmöglichen Denkmalbewahrung verändert, und die Wirksamkeit und Befugnisse von übergeordneten Denkmalfachbehörden weitgehend aushebelt. Wir wollen verhindern, dass das Gesetz in dieser Form dem Landtag vorgelegt wird, denn es weist erhebliche Mängel auf:

Der Schutz einzigartiger historischer Bauwerke unserer Heimat wird durch die Gesetzesnovelle zum politischen Spielball – denn zukünftig soll eine mögliche Nutzung über Denkmalwert und -erhalt bestimmen, sachfremde Aspekte sollen den Schutz der Denkmale aufweichen. Denkmaleigentümer sollen dabei potentiell zu einer Nutzung des Denkmals verpflichtet werden können. Es steht zu befürchten, dass dieser Nutzungsdruck zu einer „Vergewaltigung“ des Denkmals und zu einer Beschädigung der Interessen der Denkmaleigentümer und der Allgemeinheit führen kann. Die übergeordneten Fachbehörden werden ausgeschaltet und stattdessen mittelbar die lokale Politik zum Entscheidungsträger über die Zukunft oder den Abriss wertvoller Denkmale gemacht. Eine Einflussnahme von wirtschaftlichen oder Sonderinteressen wird hierdurch verstärkt. Viele Formulierungen des Gesetzes sind unklar und lassen Spielräume für eine willkürliche Auslegung in der praktischen Umsetzung zu. Der gesamte Entwicklungsprozess des neuen Gesetzes ist völlig intransparent, auf den vielstimmigen fachlichen Widerspruch wurde bislang trotz zahlreicher Bemühungen nicht reagiert. (siehe auch https://www.denkmalschutz.de/denkmale-in-gefahr und https://denkmalschutz-erhalten.nrw/)

 Das wollen wir, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, gemeinsam mit vielen weiteren Denkmalexperten, ändern – bevor das Gesetz im Herbst im Landtag NRW verabschiedet wird und zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt! Wir brauchen Ihre Stimme, wenn gesetzlicher Denkmalschutz in NRW nicht zu einem Feigenblatt verkommen soll. Nur noch ganze 1,5 %, der Bausubstanz in NRW steht überhaupt unter Denkmalschutz. Diese wenigen historischen Bauzeugnisse sind nun noch stärker in Gefahr!

Mit dieser Petition möchten wir erreichen, dass der Entwurf des neuen „Denkmal-NICHT-Schutzgesetzes“ überarbeitet und die Expertise der Fachleute hierbei eingebunden und gehört wird. Politische und wirtschaftliche Einfallstore müssen zurückgenommen werden, damit die wenigen, noch erhaltenen Denkmale nachhaltig bewahrt werden können. Nur so ist ein zukunftsfähiger Denkmalschutz möglich.

Bitte machen Sie mit und geben Ihre Stimme für ein NRW, das auch in Zukunft stolz auf sein gebautes kulturelles Erbe blicken kann! Wir bitten auch um Unterstützung „über den Tellerrand“ hinaus!

Motivazioni:

Der unabhängige, transparente und schlagkräftige Denkmalschutz ist in Gefahr. Die durchgängige fachliche Kritik aller im Denkmalschutz engagierten Institutionen, Stiftungen, Verbände, Wissenschaft und Forschung an dem neuen Gesetzesentwurf macht ganz deutlich, dass dieser dem Landtag so nicht vorgelegt werden darf (siehe auch: https://www.denkmalschutz.de/denkmale-in-gefahr und https://denkmalschutz-erhalten.nrw/)

Denn Folgendes steht u.a. in dem neuen Gesetz:

  • die Fachbehörden werden von Mitentscheidern zu (optionalen) „Hinweisgebern“. Die beste Lösung für das Denkmal steht nicht mehr im Fokus dieses Denkmalschutzgesetzes. Die weisungsgebundenen unteren Denkmalbehörden, werden zukünftig dem Druck sowohl von politischer als auch von Investorenseite her stärker ausgesetzt, Interessenskonflikte sind vorhersehbar, insbesondere kleine Kommunen können eine angemessene personelle und fachliche Ausstattung nicht vorhalten.
  • Denkmaleigentümer werden einer bedeutenden Fachkompetenz beraubt, wichtige Lösungsfindungsmöglichkeiten und Beratungen gehen verloren. 
  • Nutzung geht zukünftig vor Denkmalschutz: Denn es besteht eine potentielle Verpflichtung zu einer Nutzung des Gebäudes um jeden Preis, diese hat ggfs. Vorrang vor denkmalfachlichen Gesichtspunkten und den Interessen des Eigentümers.  
  • Das neue Gesetz nimmt bestimmte Denkmalgruppen ganz aus und will hier eigene privilegierte Schutzwege etablieren. Dies betrifft Denkmale in kirchlichem Eigentum, archäologische Fundstätten und Garten- bzw. Gründenkmale. Dies halten wir für falsch, denn eine solche Regelung widerspricht dem grundlegenden Gleichheitsgrundsatz.

Die Gesetzes-Novelle lässt eine starke Beeinflussung von wirtschaftlichen Interessengruppen ebenso vermuten wie die Umsetzbarkeit der Novellierung fraglich ist.

Unser kleiner und daher besonders kostbarer Denkmalbestand ist aufgrund von vorwiegend renditeorientierten Interessen, sowie aufgrund eines aktiven Zurückdrängens von Fachwissen und Beratung gefährdet.

Als größte private Initiative für Denkmalschutz in Deutschland erhalten wir bereits heute zunehmende Unterstützungsanfragen aus der Bevölkerung für vom Abriss bedrohte oder stark vernachlässigte Denkmale. Das neue Gesetz verschlimmert diesen Missstand deutlich, statt ihn zu beheben. Es ist ein Vehikel für politisch und wirtschaftlich motivierte Entscheidungen zum Nachteil unserer Kulturschätze.

Die Auswirkungen dabei sind enorm: denn was einmal weg ist, ist unwiederbringlich verloren. Wir wollen, dass NRW nicht zu einem Land ohne Kultur, Geschichte und bauliche Meisterleistungen wird – und auch nicht zu einem Land des denkmalpflegerischen Etikettenschwindels. Bitte machen Sie mit und unterstützen Sie unseren Versuch, dieses Gesetz zu verhindern!

Mehr Informationen unter:

https://www.denkmalschutz.de/denkmale-in-gefahr und www.denkmalschutz-erhalten.nrw  

Grazie davvero per il vostro appoggio

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Novità

§8 des geltenden DSCHG und §8 der Novelle stellen eine starke Verwässerung des Denkmlaschutzes dar. Der Begriff der Zumutbarkeit wird für den Eigentümer dermaßen gedehnt, dass der Denkmalschutz nur noch eine Erklärung des guten Willens sein wird. §8, (1) "Unzumutbarkeit ist insbesondere gegeben, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung dauerhaft nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Denkmals aufgewogen werden können."

In Köln steht gefühlt jedes dritte Haus unter Denkmalschutz. Zur Zeit muss dann jeder kleine Umbau, und wenn es nur andere Pfannen auf dem Dach sind, aufwendig geprüft und bewertet werden, ein Gutachten erstellt werden usw. Da freuen sich die Architekten, die sich das teuer bezahlen lassen. Zumindest für den Bereich der normalen Wohnhäuser ist die geplante Änderung zu begrüßen.

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