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Am 07.07.2014 verabschiedete der Landtag Sachsen das Sächsische Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz ( SächsAGTierGesG) -Entwiurf der Staatsgregierung /( Drs5/14051).
Tierschutz ist wieder mal ganz in den Abseits geraten , wenn es ungelernten Personal erlaubt werden soll ,Tiere zu impfen.Vorallem fehlen im Gesetzes-Entwurf aber vorsorgliche Maßnahmen zur Verhinderung von Tierseuchen etwa durch regelmäßige Kontrollen in Ställen und von Tiertransporten (ganz wichtig).
In den Lebensmittelüberwachungs-und Veterenärämtern sind Personen unterschiedlichster Qualifikationen und Bezeichnungen und zum Teil "OHNE"Qualifikationsanforderungen tätig .Etwa als Tiergesundheitskontrolleur,Tiergesundheitsaufseher oder Tiergesundheitshelfer, sagt Frau Herrmann von den Grünen im Lanfdtag Sachsen.
Es bedarf einer dringlichen Konkretisierung hinsichtlich Qualifikationen de Personals, der Ausstattung und der Einhaltung des " Tierschutzses".
Indoklás:
Das der Tierschutz viel mehr eingehalten wird . Das nur qualifiziertes Personal entscheiden darf und eingesetzt wird . Keinerlei Hilfspersonal , ohne jegliche Qualifikation.
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Die Petition wurde Online eingereicht
2015. 04. 07. -on,-en,-ön,-án,-én -
Die Petition wurde Online eingereicht
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Vita
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