Region: Tyskland
Medborgerliga rättigheter

Gegen das Verbot der Reichs- und Reichskriegsflagge in Deutschland!

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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Petitionen är avslutad

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Petitionen är avslutad

  1. Startad 2020
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Liebe Leserinnen und Leser!

Wie in den Medien zu erfahren ist, prüft man bundesweit das Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unter Strafe zustellen.

Ich bin gegen das Verbot, weil damit grundlos ein weiteres demokratisches Grundrecht abgeschafft werden soll.

Orsak

Beide Fahnen fanden in und kurz nach der Zeit des deutschen Kaiserreiches ihre Verwendung und sind nicht mit dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und seiner Ideologie verbunden.

Auf der Seite des Thüringer Verfassungsschutzes nennt man die Flaggen die verboten werden sollen "Ersatzsymbole". Des weiteren wird dort diesbezüglich ausgeführt: "Die von 1935 bis 1945 verwendete Reichskriegsflagge des „Dritten Reiches“ ist heute verboten. Auf der Suche nach einem Ersatz nutzen Rechtsextremisten bei ihren Aufmärschen oft Flaggen anderer Epochen, die nicht mit dem nationalsozialistischen Regime und seiner Ideologie verbunden sind."

Ich betone: Der Thür. Verfassungsschutz stuft die Flaggen die verboten werden sollen, als "nicht mit dem nationalsozialistischen Regime und seiner Ideologie verbunden" ein!!!

Weiter von der Seite des Thüringer Verfassungsschutzes: "Strafbar ist das Verwenden dieser historischen Flaggen nicht. Da aber Rechtsextremisten diese Flaggen immer wieder bei Aufmärschen mitführen, werden sie kaum noch als Teil der Traditionspflege, sondern eher als Ausdruck einer politischen Gesinnung verstanden. Wird die Reichskriegsflagge aus der Zeit vor 1933 zum Beispiel bei Versammlungen, Veranstaltungen oder Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene gezeigt, soll mit ihr in der Regel ein Abwenden vom demokratischen Rechtsstaat und Sympathie mit dem nationalsozialistischen Gedankengut zum Ausdruck gebracht werden. In diesen Fällen liegt zwar keine Straftat vor, jedoch kann das öffentliche Verwenden der Flagge als „Verstoß gegen die öffentliche Ordnung“ gewertet werden. Dies kann dann von den zuständigen Behörden unterbunden werden, so dass die mitgeführten Flaggen sichergestellt werden können (vgl. RdErl. des MI vom 28.06.1999, AZ: 21.11-12002-3.13)."

https://www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz/themen/symposium/index.aspx

Außerdem ist festzustellen, dass sich auf beiden Flaggen keine Symbole und Zeichen befinden, die heute als verfassungsfeindlich gelten und bislang verboten wurden.

Nachzulesen auf der Seite des dt. Verfassungsschutzes, auf der sich eine Liste mit den aktuellen verbotenen Zeichen und Symbolen befindet.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj44I3Yqv_rAhUUrHEKHRuuDAEQFjAAegQIBBAB&url=https%3A%2F%2Fwww.verfassungsschutz.de%2Fdownload%2Fbroschuere-2018-10-rechtsextremismus-symbole-zeichen-und-verbotene-organisationen.pdf&usg=AOvVaw1R5yRR3yr9hqYXG0L7uC8f

Somit gibt es keinen Grund beide Fahnen zu verbieten, nur weil sie hier und da mal Verwendung finden.

Laut Begründung des Bremer Senats (der ein solches Verbot in seinem Wirkungsbereich bereits umgesetzt hat), wird durch das Zeigen der schwarz-weiß-roten Flaggen die Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben beeinträchtigt und stellt damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar.

Entschuldigung, aber ich finde das Lächerlich. Wie kann ein Stückchen Stoff ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben beeinträchtigen und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen???

Ich finde, wer sich in Deutschland an einer deutschen Fahne stört, der sollte umgehend das Land verlassen!

Mündige Bürger, last Euch keine weiteren Grundrechte nehmen und unterzeichnet diese Petition.

Tack för ditt stöd

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