Burgerrechten

Gegen den Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte durch die TU-Darmstadt

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Technische Universität Darmstadt
150 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

150 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Die TU Darmstadt muss die aktuelle Verfahrensregelung für den krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt zurückziehen.

Die TU Darmstadt muss auf eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht und die Bekanntgabe der prüfungsrelevanten Krankheitssymptome jetzt und auch in Zukunft verzichten.

Ein krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt muss, wie die letzten Jahre seit einer verbindlichen Prüfungsanmeldung, durch Einreichung eines Attests möglich sein. Die Prüfungskommission hat die ärztliche Meinung grundsätzlich zu akzeptieren.

Reden

In der E-Mail vom 03. Februar 2014 informiert die TU-Darmstadt über eine Verschärfung der Verfahrenregelung für den Prüfungsrücktritt. Ab dem 01.07.2014 muss, um im Krankheitsfall form- und fristgerecht von einer Prüfung zurück zu treten, dem zuständigen Studienbüro vom Tag der Erkrankung an nach 3 Kalendertagen, ein Formular mit der Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht eingereicht werden.

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Diese Regelung ist unverhältnismäßig. Um das Ziel eine Prüfungskommission mit einer Informationsgrundlage für eine Entscheidung auszustatten soll hier die Schweigepflicht des Arztes entbunden werden. Nicht mal unter Mordanklage ist dies vor Gericht möglich!

Diese Petition ist nett, wird aber das Präsidium keinen feuchten *** interessieren. Die richtige Anlaufstelle ist eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen: www.datenschutz.hessen.de/kontakt.htm

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