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Gegen die Änderung des Landesplanungsgesetzes zur Aufhebung der Ausschlussgebiete für WEA

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Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
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Hiermit ergeht eine Stellungnahme gegen die Änderung des Landesplanungsgesetzes zur Aufhebung der Ausschlussgebiete für die Erstellung von Windkraftanlagen des Landes Baden Württemberg.

• Die Aufhebung der Ausschlussgebiete betrifft Gebiete, die durch die Teilfortschreibung Windkraft des Regionalplanes von 2001, gestützt auf den §35 Baugesetzbuches, als Ausschlussgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt wurden. • Die Aufhebung der Ausschlussgebiete betrifft Gebiete, die nach den bestehenden Auswahlkriterien nicht zu den Vorranggebieten zu zählen sind und die Windverhältnisse eine zufriedenstellende Nutzung nicht garantieren können. Eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie kann dadurch nur mit erhöhtem Aufwand erfolgen, wobei die Auswirkungen der Anlagen auf Mensch, Natur und Umwelt vermehrt zu Tage treten. • Baden Württemberg ist ein Durchzugsland für den Vogelzug. So ist z.B. das Voralbgebiet im Kreis Göppingen nachweislich ein Hauptzuggebiet des Vogelzuges in Baden-Württemberg. Hier bildet die Schwäbische Alb in ihrer SW-NO-Ausrichtung eine natürliche Barriere und führt zur Verdichtung des Vogelzuges in Richtung Süden. Die Höhen des Schwarzwaldes bilden ein weiteres Hindernis. Im Winter sind lokale Zugbewegungen durch die klimatischen Unterschiede zwischen Mittelgebirge und tieferen Gegenden der Voralb zu beobachten. Die Gebiete südlich der Schwäbischen Alb bieten mit ihren Seen und Talauen für Zugvögel ideale Rastbedingungen. Durch die Aufhebung der Ausschlussgebiete entsteht eine Gefährdung von Klein- und Großvogelarten. • Somit ist vorrangig ein berechtigtes öffentliches Interesse zum Schutze der Natur und der Landschaft gegeben, das den Bauvorhaben zur Errichtung von Windkraftanlagen in den bisherigen Ausschlussgebieten entgegen steht.

Ich bitte Sie, den nachfolgenden Sachverhalt der Begründung der Stellungnahme gegen die Änderung des Landesplanungsgesetzes zur Aufhebung der Ausschlussgebiete zu berücksichtigen und in die entsprechenden Entscheidungsgremien hineinzutragen. Die Unterzeichner der Stellungnahme fordern von der Landesregierung, besonders vom Umweltministerium, die Sicherungspflicht im Sinne des §1 Landesnaturschutzgesetzes wahrzunehmen und die Änderung des Landesplanungsgesetzes zur Aufhebung der Ausschlussgebiete zurückzunehmen.

Pamatojums

Die Politik in Deutschland hat die Energiewende beschlossen und es findet ein Umdenken statt. Wenn wir jedoch nicht aus Euphorie für eine unbestreitbar ökologische Entwicklung über das Ziel hinausschießen und dadurch wieder Gefährdungen in unsere sensiblen Naturräume bringen wollen, muss sehr genau abgewogen werden, mit welchen Methoden wir an welchen Stellen die zur Verfügung stehende Energie abgreifen wollen.

Dabei soll aus Sicht der Landesregierung in Baden Württemberg die Stromerzeugung durch Windkraftanlagen neu geregelt werden. Die jahrzehntelang in demokratischen Verfahren erstellten Planungen der Regionalverbände werden per Erlass in Frage gestellt. Die Gemeinden sollen nun ad hoc Gebiete zur Aufstellung von Windenergieanlagen ausweisen, obwohl diesen ein notwendiges Wissen über die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung aus Windkraft fehlt, noch eine Vorstellung vorhanden ist, welche Auswirkungen Windparks und Einzelanlagen auf das Wohnumfeld, die Natur und das Landschaftsbild haben.

Einen Ersatz der Stromerzeugung aus konventioneller Energie kann Windenergie nicht leisten. Die Unstetigkeit des Windangebotes erfordert einen enormen Aufwand zur Speicherung und zur Verteilung des gewonnenen Windstromes. Windkraftanlagen können in Baden-Württemberg, besonders in den bisherigen Ausschlussgebieten, nicht wirtschaftlich betrieben werden. Aus der Forderung des Landes zur Schaffung von Anreizen zur Erstellung von konventionellen Kraftwerken, geht eindeutig hervor, dass eine weitere Versorgung zur Sicherstellung der Grundlast mit Steuermitteln vorgehalten werden muss.

Bei der im neuen Landesplanungsgesetz vorgesehenen Einzelfallprüfung in den wegfallenden Ausschlussgebieten können auf die Kommunen bei der eigenen Ausweisung von Gebieten zur Errichtung von Windkraftanlagen immense Gutachterkosten zukommen, da sie durch die Änderung des Planungsgesetzes in der Gesamtverantwortung der EU Gesetzgebung handeln müssen.

Ein simples Monitoring zu Umweltgutachten reicht nicht aus. Die Naturräume bewegen und verändern sich je nach den Bedingungen der Nahrunggrundlagen, der Vegetation und den klein- und großklimatischen Verhältnissen. Die Methoden zur Durchführung von Umweltschutzgutachten und die Interpretationen der Zusammenhänge und Ergebnisse sind zudem nicht rechtlich abgesichert. Dies kann im Einzelfall zu Regressforderungen von Dritten führen.

Das Genehmigungsverfahren beinhaltet zudem nur eine modellhafte, theoretische Betrachtung der Schallausbreitung ohne die physikalischen Gegebenheiten im offenen Gelände mit einzubeziehen. Die DIN 45680 trägt dem Phänomen des Infraschalls Rechnung, wobei diese Praxis der Bewertung in den Genehmigungsverfahren für WKA noch nicht etabliert ist. Die Gemeinden laden sich durch die Nichtbeachtung der DIN eine unkalkulierbare Haftungshypothek auf.

WKA mit Höhen bereits über 200 Metern sind weit über Gemeindegrenzen hinweg wirkende, raumbedeutsame Industrieanlagen, die privatwirtschaftlich ausgerichtet sind.

Die Ausweisung der Vorranggebiete ist bereits geschehen. Die weiteren Gebiete können die Qualität der Vorranggebiete bezüglich einer wirtschaftlichen Nutzung der Windenergie nicht bieten. Die Bevölkerung hat jedoch, soweit privatwirtschaftlich orientierte WKA keinen nennenswerten Vorteil für die Stromversorgung darstellen, im Sinne der Sozialbindung des Eigentums einen Anspruch auf Heimat, Landschaft, freies Betretungsrecht und das Recht auf Naturgenuss gem. dem Naturschutzgesetz.

Im Baugesetz in §35, Absatz 3, Ziffer 5 wird zudem unmissverständlich geregelt, dass öffentliche Belange einem Bauvorhaben entgegen stehen können, wenn „Belange des Naturschutzes ... die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet“ wird.

In den bisherigen Ausschlussgebieten ist somit vorrangig ein berechtigtes öffentliches Interesse zum Schutze der Natur und der Landschaft gegeben, das den Bauvorhaben zur Errichtung von Windkraftanlagen nach §35 BauGB entgegen steht. Auch ist durch die Vogelzugverdichtung im Vorland der Mittelgebirge eine besondere Verpflichtung zum Schutz der Natur in Baden-Württemberg geboten.

Die Bürgerinitiative Stauferland fordert eine vernünftige Energiepolitik ohne Atomkraft. Eine Aufhebung der Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen ist kontraproduktiv und verursacht Kosten für die Allgemeinheit.

Bitte unterstützen Sie unsere Stellungnahme und zeichnen sie mit Ihrer Unterschrift.

Die ausführliche Begründung ist einzusehen unter folgendem Link: (wird noch verlinkt)

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Jaunumi

  • Sehr geehrte Unterzeichner,

    Die Bürgerinitiative Stauferland (www.bi-stauferland.de) hat eine weitere Aktion in „open petition“ gestartet, zum Schutz unserer vielfältigen Kulturlandschaft in Baden-Württemberg vor unwirtschaftlichen und Umwelt belastenden Windkraftanlagen.

    In der Stellungnahme wird unter anderem die Landesregierung, besonders das Umweltministerium aufgefordert, den von der WHO empfohlene Mindestabstand von 2000 m zu Einzelhäusern und, wie in England bereits Gesetz, 3000 m Abstand zur Wohnbebauung einzuhalten, zudem die Sicherungspflicht im Sinne des §1 Landesnaturschutzgesetzes wahrzunehmen und die Änderung des Landesplanungsgesetzes zur Aufhebung der Ausschlussgebiete zurückzunehmen.

    Wir freuen uns, wenn Sie uns... vairāk

  • Die Stellungnahme wurde an das Miniesterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ba- Wü und an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Ba-Wü per Email und Post versandt.

    Hier der Wortlaut:

    Betreff: Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetztes

    Sehr geehrter Herr MD Bäumer,
    sehr geehrter Herr MD Riemer,

    Hiermit ergeht eine Stellungnahme der Bürgerinitiative Stauferland gegen das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und den Windenergieerlass Baden–Württemberg.

    Zudem finden Sie im Anhang den Text der vollständig ausgearbeiteten Stellungnahme mit den im Index genannten Dateien. Die enthaltenen Panoramafotos sind auf Anfrage in höherer Auflösung bei uns erhältlich..... vairāk

  • Die Stellungnahme wurden an die Miniesterium in Baden Württemberg für Verkehr und Energie und an das Miniesterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
    MD Riemer und an das Ministerium für Verkehr Verkehr und Infrastruktur MD Bäumer per Mail und per Post eingereicht.

    Hier der Wortlaug


    Betreff: Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetztes

    Sehr geehrter Herr MD Bäumer,
    sehr geehrter Herr MD Riemer,

    Hiermit ergeht eine Stellungnahme der Bürgerinitiative Stauferland gegen das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und den Windenergieerlass Baden–Württemberg.

    Zudem finden Sie im Anhang den Text der vollständig ausgearbeiteten Stellungnahme mit den im Index genannten Dateien.... vairāk

Debates

Vor kurzem tauchte in den Medien ein neues Argument auf: Eine Eigenschaft von WEA ist es, daß sich ihre Leistung schnell ändern kann. Dadurch kann das Netz destabilisiert werden. Deshalb darf der Anteil der Windenergie im Netz nicht zu hoch sein und eventuell müssen WEA abgeschaltet werden.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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