Reģions: Vācija
Petīcijas Gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Sauna- und Wellnesseintritte attēls
Nodokļi

Gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Sauna- und Wellnesseintritte

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Bundesministerium für Finanzen
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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Zum 30. Juni 2015 fällt die bisherige Regelung, dass Sauna- und Wellnesseintritte dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen. Dieser Beschluss des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bedeutet, dass ab dem 01. Juli 2015 der volle Umsatzsteuersatz von 19% auf die Sauna- und Wellnesseintritte entrichtet werden muss. Gegenüber der bisherigen Abgabenlast stellt dies eine 12%-ige Erhöhung dar.

Seit 1968 wurden Saunaeintritte aus gutem Grund ebenso wie die Badeintritte mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % besteuert. Nun soll dieser Satz für Saunaleistungen auf die allgemein gültigen 19 % angehoben werden. Für unsere Gäste bedeutet dies eine Mehrbelastung von 12 %. Wir sehen jedoch kaum eine Möglichkeit, diese Belastung im vollen Umfang weiterzugeben, ohne durch die Preiserhöhung Gäste zu verlieren. Die Änderung wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der öffentlichen Bäder in Deutschland, unabhängig davon, ob sie von einem privaten Betreiber, von einem kommunalen Unternehmen oder im Rahmen eines Public-Partnership-Modells geführt werden. Da die Umsatzsteuererhöhung in der Regel nicht im vollen Umfang an die Gäste weitergegeben werden kann (eine Tariferhöhung um 12 % werden viele Gäste nicht akzeptieren und wegbleiben bzw. ihre Besuchshäufigkeit einschränken) führt dies über den Betriebskostenzuschuss für den öffentlichen Bäderbetrieb letztlich zu einer stärkeren Belastung der kommunalen Haushalte.

Voraussichtlich wird die Neuregelung am 01. Juli 2015 in Kraft treten. Wir setzen unsere Hoffnung in Sie, dass Sie uns unterstützen werden, um zu erreichen, dass die geplante Neuregelung vom Bundesfinanzministerium und den Finanzministerien der Länder zurückgenommen wird. Die Ministerien berufen sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2005, welches sich mit der Saunanutzung in Fitnessstudios befasst und nach unserer Ansicht mit dem wesentlich anderen Saunaangebot in Bädern nicht vergleichbar ist.

Pamatojums

Die therapeutische und präventive Wirkung des Saunabadens ist medizinisch unumstritten. Daher ist aus unserer Sicht dem Saunabaden ein hoher Stellenwert bei der Erhaltung der Gesundheit der Menschen beizumessen. Gerade unter Berücksichtigung des derzeitigen Paradigmenwandels in der medizinischen Betreuung – weg von der Rehabilitation und Therapie nach bereits eingetretenem Schadensfall hin zur Prävention und Förderung vorbeugender, die Gesundheit erhaltender Maßnahmen, sehen wir das Saunabaden als ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der allgemeinen Gesundheit der Bevölkerung. Entsprechend sollte die Bereitschaft der Menschen, für diese therapeutische und präventive Maßnahme Geld auszugeben, gefördert und nicht durch die Anwendung des erhöhten Umsatzsteuersatzes „bestraft“ werden.

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie mit Ihrer Stimme unserem Anliegen mehr Gewicht verleihen und gegenüber dem Bundesfinanzministerium und den Finanzministerien der Länder auf eine Beibehaltung des seit 1968 geltenden ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Saunaeintritte setzen.

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Jaunumi

  • Leider scheint die Mehrheit der Bevölkerung es entweder nicht registriert zu haben, oder aber es ist ihnen schlichtweg egal, daß zum 01.07.2015 die Mehrwertsteuer auf Saunleistungen von bisher 7 auf 19 % erhöht wird.
    Die kommunalen und vermutlich auch die privaten Bäder- bzw. Saunabetreiber werden die Kosten in vollem Umfang an die Gäste weitergeben müssen, wenn sie den Abmangel nicht reudzieren bzw. ihre Kosten nicht erhöhen möchten.

Debates

Hallo! Jetzt sagt mir mal dringend, wieso ihr da viel zu früh die Petition wieder zurückgezogen habt! Dass die Mehrwertsteuer erhöht wurde, habe ich erst durch meinem ersten Julisaunabesuch festgestellt. Gerne hätte ich es gesehen, wenn an der Kasse gleich ein paar Petitionen zum Unterschreiben ausgelegen hätten, um so gleich meinem Ärger Luft machen zu können.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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