Gegen die Gebührenpflicht der Hunderegistrierung in Niedersachsen

Requerente não público
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Landtag
5.044 Apoiador

A petição não foi aceite.

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A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Sehr geehrter Herr Präsident des niedersächsischen Landtages,

wir Hundehalter wurden darüber informiert, dass ab 01. Juli 2013 für das „Hunderegister“ nach § 6 NhundG die kostenpflichtige Registrierung unserer Hunde vorgesehen ist.

Diese Vorschrift und ihre Handhabung ist unserer Meinung nach aus mehreren Gründen inakzeptabel

  1. Wir protestieren gegen die Ungleichbehandlung,

  2. wir lehnen die gebührenpflichtige Registrierung entschieden ab.

Razões

Begründung zu 1:

  1. Wir beklagen, dass eine Gruppe von Bürgern, nämlich die der Gemeinde Wiefelstede, bevorzugt behandelt wird indem sie bis zum 31.03.2013 von der Gebührenpflicht befreit wird. Wir sehen darin eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen niedersächsischen Hundehaltern!

Begründung zu 2.

Es ist aus unserer Sicht weder nachvollziehbar, noch vertretbar, zusätzlich zur Hundesteuer, eine weitere Gebühr zur Registrierung unserer Hunde zu entrichten!

Vor allem fragwürdig ist die Praxis, Gebühren und darauf sogar noch Mehrwertsteuern zu erheben für Daten, die über die Hundesteuer bereits erhoben wurden und den kommunal Behörden vorliegen, d.h. also nur zwischen Ämtern weitergereicht werden müssten, was rechtlich möglich und kostenneutral wäre und nicht auf weitere Kostenbelastung der Hundehalter geht!

Auf großes Unverständnis stößt die Tatsache, dass das Land Niedersachsen für die Schaffung eines neuen Registers ein wirtschaftsorientiertes Privatunternehmen beauftragt hat und eine Anschubfinanzierung von 150.000 Euro aus Steuergeldern finanziert! Diese Steuergelder wären mit Sicherheit woanders besser aufgehoben gewesen!

Zudem ist die Registrierung beim Niedersächsischen Hunderegister für uns Hundehalter mit zirka 30 EUR (je nach Registrierungsart) pro Hund mehr als ärgerlich, weil diese Kosten auch über die entrichtete Hundesteuer ausgeglichen werden können! Immerhin hattte das Land Niedersachsen im Jahr 2012 eine Einnahme von mehr als 30.679.000 Euro!

Die Vorgehensweise der kostenpflichtigen Registrierung erweckt den Anschein, dass wir Hundehalter dafür herhalten sollen, einem Privatunternehmen, dessen Träger Teils die Kommunen selbst sind, die Taschen zu füllen! DENN die Kosten für uns Hundehalter belaufen sich in der Summe auf 7 bis 11 Millionen EUR, je nach Art der Registrierung (Internet oder postalisch) – zusätzlich zu den Kosten der Hundesteuer!

Deshalb sprechen wir uns entschieden gegen die kostenpflichtige Registrierung aus! 3. Abschluss:

Als verantwortliche Hundehalter befürworten wir den Nachweis einer Haftpflichtversicherung sowie auch den Sachkundenachweis. Zur Registrierung können, wie oben in Begründung 1 bereits festgehalten, die fehlenden Daten bei den jeweiligen Ordnungsämtern erfasst werden und entsprechend an das übergeordnete Hunderegister weitergeleitet werden. In Hamburg wird dies beispielsweise bereits so praktiziert.

Muito obrigado pelo seu apoio

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Wenn man beim Zentralregister letztlich doch nur freiwillig Angaben zum Sachkundenachweis und der Versicherung des Tieres angeben braucht - wie soll ohne die angebl. so wichtigen Angaben dann überhaupt die Kontrolle stattfinden? So handelt es sich um eine reine Geldverbrennung.

Niedersachsen veröffentlicht keine Beisstatistik, weil Laien sie nicht richtig interpretieren könnten! Damit kann niemand beurteilen, wie gerechtfertigt dieser bürokratische Aufwand überhaupt ist!

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