Steuern

Gegen die Nachversteuerung des Kurzarbeitergeldes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
50 Unterstützende 50 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

50 Unterstützende 50 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die nachgelagerte Besteuerung des Kurzarbeitergeldes (durch den Progressionsvorbehalt) muss aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt werden.

Die Arbeitnehmer/-innen, die durch Corona in Kurzarbeit gehen müssen, erhalten zunächst geringeres Gehalt und müssen dann im Folgejahr von diesem noch zusätzlich Steuern zahlen.

Das heißt, das hier endlich reagiert werden muss, um auch Arbeitnehmen/-innen zu entlasten und zu unterstützen.

Begründung

https://www.google.de/amp/s/www.fr.de/wirtschaft/kurzarbeitergeld-steuernachzahlung-steuererklaerung-geld-corona-deutschland-frankfurt-13797585.amp.html

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Lohnersatzleistungen sind steuerfrei..Der Progressionsvorbehalt geht in Ordnung.Ansonsten bekämen Sie abgeführte Lohnsteuern aus Zeiten des Vollverdienstes ja zurück.Und die Konstellation der Nachzahlung ist doch nicht die Regel.

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