Styre

Gegen die Nachversteuerung des Kurzarbeitergeldes

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
50 Støttende 50 inn Deutschland

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

50 Støttende 50 inn Deutschland

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

  1. Startet 2020
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Die nachgelagerte Besteuerung des Kurzarbeitergeldes (durch den Progressionsvorbehalt) muss aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt werden.

Die Arbeitnehmer/-innen, die durch Corona in Kurzarbeit gehen müssen, erhalten zunächst geringeres Gehalt und müssen dann im Folgejahr von diesem noch zusätzlich Steuern zahlen.

Das heißt, das hier endlich reagiert werden muss, um auch Arbeitnehmen/-innen zu entlasten und zu unterstützen.

Grunnen til

https://www.google.de/amp/s/www.fr.de/wirtschaft/kurzarbeitergeld-steuernachzahlung-steuererklaerung-geld-corona-deutschland-frankfurt-13797585.amp.html

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Lohnersatzleistungen sind steuerfrei..Der Progressionsvorbehalt geht in Ordnung.Ansonsten bekämen Sie abgeführte Lohnsteuern aus Zeiten des Vollverdienstes ja zurück.Und die Konstellation der Nachzahlung ist doch nicht die Regel.

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