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Billede af andragendet Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflug
Trafik og transport

Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflug

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Der Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER in Schönefeld darf nicht über den im Planfeststellungsverfahren gebilligten Umfang hinaus erweitert werden.

I.

§ 19 Abs. 11 des Gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm - LEPro) in der Fassung vom 01.11.2003 einschließlich der Änderungen vom 10.10.2007 wird um folgende Sätze ergänzt:

Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben. Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.

II.

Die Regierung des Landes Brandenburg wird aufgefordert, den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) in der Fassung vom 30.05.2006 um folgendes Ziel und folgenden Grundsatz der Raumordnung zu ergänzen:

„Z16 Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.

G17 Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.“

III.

Falls das Land Berlin seine Mitwirkung an den in Nr. I. und II. vom Land Brandenburg beabsichtigten Ergänzungen des § 19 Abs. 11 LEPro und des LEP FS verweigert, wird das Land Brandenburg den „Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag)“ gemäß dessen Art. 24 kündigen. Die Regierung des Landes Brandenburg ist berechtigt, einen neuen Landesplanungsvertrag mit dem Land Berlin nur unter Ausklammerung des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg BER abzuschließen.

Begrundelse

  • Fluglärm verursacht Stress

  • Flugzeugabgase schädigen die Gesundheit

  • Flugzeuge sind Klimakiller

  • Beim BER heben nur die Kosten ab

  • Direkte Demokratie verhindert Fehlentscheidungen

  • Kein anderer Großflughafen ist so nah

  • Der BER ist nicht wirtschaftlich

  • Der BER ist kein Job- oder Wirtschaftsmotor

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Intet PRO-argument endnu.

Die Begründungen erklären in keinster Weise, inwiefern die benannten Punkte mit einer eventuellen 3. S- & L-Bahn (SLB) zu tun haben. Flugzeuge sind auch mit 2 SLB "Klimakiller", aber in den Urlaub fliegen will der Deutsche trotzdem jedes Jahr. Desweiteren wüsste ich gern, wie ein nicht im Betrieb befindlicher Flughafen wirtschaftlich sein soll bzw. ein "Job- und Wirtschaftsmotor". Eine 3. SLB ist nötig, da der BER de facto bei seiner Eröffnung bereits zu klein sein wird. Diese Petition bedient nur Allgemeinplätze und zeugt ansonsten nur von spießbürgerlicher Uneinsichtigkeit.

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