Wohnen

Gegen Parkverbot Anwohner/Besucher im Amt Märkische Schweiz. Mobiltel? Details unten.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Amtsausschuss und Amtsdirektor Marco Böttche
28 Unterstützende 22 in Amt Märkische Schweiz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

28 Unterstützende 22 in Amt Märkische Schweiz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Im Amt Märkische Schweiz sollen viele Anwohner demnächst nicht mehr vor ihren Häusern parken dürfen. Auch ihre Besucher dürften dann dort nicht mehr parken. Der Amtsausschuss Märkische Schweiz und Herr Amtsdirektor Herr Marco Böttche planen, die bestehende Verordnung zur öffentlichen Ordnung entsprechend zu ändern.

Wir Bürger/innen und Besucher/innen des Amtes Märkische Schweiz fordern den Amtsausschuss und Herrn Böttche mit dieser Petition auf, dies zu unterlassen.

Begründung

Das Amt Märkische Schweiz plant die bestehende "Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bezirk des Amtes Märkische Schweiz" so zu ändern, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn Anwohner und Besucher auf dem Randstreifen parken.

Viele Bürger haben aber keinen Parkplatz auf ihrem Grundstück. Anwohner, Besucher, Patienten, Kunden usw. müssen daher auf dem Randstreifen parken. Das wäre nach der geplanten neuen Verordnung eine Ordnungswidrigkeit und würde mit einem Bußgeld oder einem Verwarnungsgeld belegt.

Nur, wenn aus dem Rasen betonierte Parkplätze würden, dürfte man dort wieder parken. Das würde zu einem Zubetonieren unserer schönen Märkischen Schweiz führen. Wenn - wie so oft - keiner dort parkt, sehen Sie dann Beton statt Rasen. Und Anwohnerparkausweise, die "vielleicht" ausgestellt würden, hätten Besucher, Lieferanten, Kunden, Patienten, usw. nicht.

Wir fordern den Amtsausschuss und Herrn Böttche mit unserer Unterschrift auf, diese Änderung der Verordnung zu unterlassen.

Anmerkung: Davon unbenommen ist die Pflicht Gewerbetreibender, entsprechend behördlicher Auflagen für genügend Parkplätze ihrer Kunden zu sorgen (z.B. Kliniken und Hotels etc.).

Von der Änderung der Verordnung betroffen wäre der gesamte Amtsbezirk mit seinen rund 9.000 Einwohnern und ihren Besuchern. Der Amtsbezirk besteht aus den Gemeinden:

  • Buckow (Märkische Schweiz) mit Hasenholz,
  • Garzau-Garzin mit Bergschäferei und Liebenhof
  • Oberbarnim mit Bollersdorf, Grunow, Ihlow und Klosterdorf
  • Rehfelde mit Werder Zinndof, Heidekrug und Rehfelde Dorf)
  • Waldsieversdorf

Die Änderung plant:

Amtdirektor Marco Böttche (E-Mail: "amtsverwaltung@amt-maerkische-schweiz.de"). Sein Amtssitz ist in Buckow.

Die Änderung müsste der Amtsausschuss beschließen. Mitglieder des Amtsausschusses sind:

  • Herr Reiner Donath (Vorsitzender, Rehfelde, E-Mail: "reiner.donath@freenet.de")
  • Herr Lothar Arndt (Oberbarnim-Klosterdorf)
  • Herr Detlef Daubitz (Oberbarnim-Bollersdorf)
  • Herr Dietmar Ehm (Waldsieversdorf)
  • Herr Torsten Franke (Rehfelde-Zinndorf)
  • Herr Andreas Hauptmann (Garzau-Garzin)
  • Herr Detlef Helbig (Buckow)
  • Frau Jana Hinkel (Garzau-Garzin)
  • Frau Heidrun Mora (Rehfelde)
  • Herr Dr. Günter Schachler (Waldsieversdorf)
  • Herr Gerhard Schwarz (Rehfelde)

Wir bitten die Genannten dringend, die geplante Änderung zu unterlassen.

Die derzeit gültige Verordnung, die geplante neue Verordnung und einige Beispiel-Fotos finden Sie hier:

https://www.bit.ly/parkenams

Hier der entscheidende Auszug aus der geplanten neuen Verordnung:

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Verkehrsflächen im Sinne dieser ordnungsbehördlichen Verordnung sind ... insbesondere Straßen ...

(2) Zu den dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen gehören

  1. ... Randstreifen ...

§ 3 Allgemeine Verhaltensgebote / Verbote

(2) Auf Verkehrsflächen... ist es verboten:

  1. Kraftfahrzeuge ... auf Grünflächen ... abzustellen;

§ 15 Ordnungswidrigkeiten

(1) Wer ... gegen Bestimmungen dieser ordnungsbehördlichen Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

(2) Verstöße ... können ... mit einer Geldbuße von 5 bis zu 1.000 Euro geahndet werden ...

(3) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis zu 55 Euro ... erteilt werden. ...

(4) Zuständige Verwaltungsbehörde zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ... ist der Amtsdirektor des Amtes Märkische Schweiz ...

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

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