Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin
Familienangehörige der in Deutschland lebenden Ausländern haben kaum Chancen ein Besuchervisa zu erhalten. Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen teils utopische Nachweise, welche die Rückkehrbereitschaft und andere Dinge beweisen. Konkrete Angaben was als Nachweis gefordert wird gibt es nicht. Auch wie die Visabeantragenden durch die Mitarbeiter der Botschaften behandelt werden ist unter aller würde. Letzten Endes ob ein Visa bewilligt oder abgelehnt (in den meisten Fällen) wird hängt von der Laune des Zuständigen Botschaftsmitarbeiters ab. Solch eine Praxis ist diskriminierend und rassistisch. Es muss eine konkrete Arbeitsvorgabe für die Botschaften geben und kein willkürlicher Ermessensspielraum.
Begründung
Meine Frau ist Rechtsanwältin aus Algerien. Wir haben 2 ihrer Schwestern eingeladen uns zu besuchen. Eine studiert wirtschaft und Verwaltung, die andere macht ihr Abitur. Beide leben zu hause in sehr gut situierten Verhältnissen was auch der Botschaft belegt wurde. Die beiden wurden durch die Botschaft unwürdig behandelt. Die Botschaft hat die Besuchervisa abgelehnt mit der Begründung, dass bei beiden keine Rückkehrbereitschaft bestehe. Auch wäre der Zweck der Visabeantragung nur sich illegal in die Bundesrepublik Deutschland einzuschleichen gestützt auf dem Vorurteil, da beide nicht verheiratet und kinderlos sind. Das ist rassistisch und diskriminierend. Dieses Problem haben auch zig Tausend andere. Eltern dürfen Kinder nicht besuchen und umgekehrt. Ich bitte Sie meine Petition zu unterstützen, da es nicht sein kann dass hier lebende Ausländer für ihre Einwanderung in Deutschland abgestraft werden und sich Diskriminierung und Rassismus durch Behörden aussetzen müssen. Es ist doch das Recht eines jeden Menschen von seinen Familienangehörigen Besucht zu werden. Stellen Sie sich vor wenn Sie in einem anderen Land leben (allein nur mit Ihrem Ehepartner) und keines Ihrer Familienmitglieder darf Sie besuchen. Meinen Sie dies sei Gesetzeskonform? Ganz klar Nein!