Reģions: Vācija
Petīcijas Gegenpetition zu
Izglītība

Gegenpetition zu "Wiedereinführung der Sozialversicherungspflicht für dual Studierende"

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
1 106 Atbalstošs

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

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  1. Sākās 2011
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich mit dieser Petition auf die bereits im Bearbeitungsstatus befindliche Petition "Berufsbildungsgesetz - Wiedereinführung der Sozialversicherungspflicht für dual Studierende". Mein Anliegen ist es, eben dieser gegenzusteuern, also dafür zu sorgen, dass die in so genannten "praxisintegrierten dualen Studiengängen" Studierenden auch weiterhin (gemäß dem Urteil des BSG vom 01.12.2009) nicht sozialversicherungspflichtig sind. Meines Erachtens ist die Begründung des BSG zu der am 01.12.2009 getroffenen Entscheidung vollkommen schlüssig und die Einwendung der Verfasserin oben genannter Petition nicht korrekt. Zudem bin ich der festen Überzeugung, dass die Petentin mit Ihrer Einwendung nicht die Meinung der Mehrzahl der Dualstudenten in praxisintegrierten Studiengängen vertritt (die Anzahl der Unterzeichner dieser Gegenpetition soll dies untermauern). In meinen Augen sind wir in praxisintegrierten dualen Studiengängen Studierende zweifelsohne Studenten und gerade nicht Auszubildende, weshalb wir auch nicht unter das Berufsausbildungsgesetz fallen sollten.

Pamatojums

Zu aller erst einmal erwerben wir mit Abschluss unseres Dualstudiums zwar einen Bachelor-Abschluss, jedoch keine staatlich anerkannte praktische Berufsausbildung (anders als in einigen ausbildungsintegrierten Dualstudiengängen, bei denen man parallel zum Bachelor z.B. eine Ausbildung zur Bankkauffrau / zum Bankkaufmann erwirbt). Des Weiteren verbringen wir zwar in der Regel knapp die Hälfte unserer Studienzeit in dem Unternehmen, mit dem wir einen Rahmenvertrag haben, allerdings haben die Aufenthalte dort keinesfalls den Charakter einer Berufsausbildung. Sie gleichen vielmehr (wie korrekt vom BSG festgestellt) Praktika, die auch Studenten an "regulären" Hochschulen absolvieren. So durchwandern viele von uns im Verlauf ihres Studiums zahlreiche Abteilungen, die Praxiseinsätze sind in der Regel von verhältnismäßig kurzer Dauer. Darüber hinaus müssen während der Praxisphasen von uns Projektarbeiten bzw. eine Bachelor-Arbeit verfasst werden (was m.E. den Fakt unterstreicht, dass die Aufenthalte im Unternehmen vorrangig dem Erwerb des jeweiligen Hochschulabschlusses dienen - anders als bei einer Berufsausbildung, bei der sich gerade anders herum der Berufsschulunterricht an den Anforderungen des Ausbildungsunternehmens ausrichtet). Nachdem es den dualen Hochschulen nach jahrelangem Ringen gelungen ist, einen den Universitäten gleichwertigen staatlich anerkannten Hochschulstatus zu erlangen, wäre es zudem inkonsequent, die an diesen Hochschulen Studierenden sozialrechtlich jenen gleichzustellen, die sich in einer rein praktischen Berufsausbildung befinden. Ich hoffe, dass meine Argumente Sie überzeugen werden, den status quo vom 01.12.2009 bezüglich unserer sozialversicherungsrechtlichen Einordnung aufrecht zu erhalten. Vielen Dank im Namen aller Unterzeichner.

Mit freundlichen Grüßen Daniel Hohmann

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