Familie

Gemeinsames Sorgerecht zwischen nicht verheitraten Elternteilen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
12 Unterstützende 12 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

12 Unterstützende 12 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Zur Zeit ist der § 1626 a so geregelt das das gemeinsame Sorgerecht nur wenn dies die Mutter nur für den Vater über Gericht erwirken lässt. Hier wäre es besser das schon bei Geburt der Biologische Vater sich auch direkt das Sorgerecht erhält. Es ist schon durch § 1598 a BGB geregelt das ein Vater ein Abstammungsgutachten erstellen lassen kann. Wenn dieses positiv ist kann dieser Mann das Sorgerecht eintragen lassen, wenn nicht schon ein rechtlicher Vater eventuell besteht. Dieser dann nur soziale Vater muss dann vor dem rechtlichen / biologischen Vater zurücktreten.

Begründung

Ein Kind sollte gerne auch einen sozialen Vater haben, aber nur einen rechtlichen bzw. biologischen Vater. Selbst bei Adoption oder ähnlichen Rechtsgeschäften sollte der biologische Vater immer auch der Sorgerechtsinhaber sein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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