Región: Alemania
Energía

Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen (WKA): Berücksichtigung des nächtlichen Vogelzuges

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschüsse der Landtage, Bürgerschaften und des Abgeordnetenhauses
476 Apoyo

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  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Der jeweilige Landtag, die jeweilige Bürgerschaft und das Abgeordnetenhaus möge beschließen:

Der Landtag | die Bürgerschaft | das Abgeordnetenhaus beschließt, die Exekutive (Ministerien, Senate) aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß der nächtliche Vogelzug in Genehmigungsverfahren für WKA bei der Feststellung, ob den Belangen des Artenschutzes genügt werden, über die Dauer von mindestens 2 Vogelzugzeiten (Frühjahrszug, Herbstzug) lückenlos berücksichtigt wird.

Dies betrifft insbesondere das jew. betroffene Artenspektrum, die Anzahl der ziehenden Vögel je Art und die artenspezifischen Flughöhen.

Hinweis: Siehe insbes. Begründung Kap. I !

Razones.

. Kap. I - Vorbemerkung

Die Mitzeichnung der Petition läßt keinerlei Rückschlüsse darauf zu, wie der jeweilige Unterzeichner die Nutzung der Windenergie nach Maßgabe technischer, ästhetischer oder ethischer Aspekte positiv, negativ oder anderweitig beurteilt.

Kap. II - Gründe und Erläuterungen

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz gelten 24 Stunden pro Kalendertag, also "rund um die Uhr".

Es bedarf also im Grund keiner besonderen Hinweise darauf, daß in Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen (WKA) auch der nächtliche Vogelzug zu berücksichtigen ist. Die Praxis zeigt aber, daß es WKA-Investoren gibt, die diesen Belang des Artenschutzes vernachlässigen bzw. vernachlässigen wollen, v.a., um den damit verbundenen Aufwand zu vermeiden.

Dieser Aufwand erstreckte sich ggf. auf mehrere stichprobenartige Beobachtungen, die aber in Methode und zeitlichem Umfang ungeeignet sind, ausreichend genaue Daten über nächtliche Vogelzugbewegungen zu erheben.

Tatsächlich aber sind lückenlose Analysen des nächtlichen Vogelzuges technisch möglich. Methoden wie eine Beobachtung nächtlichen Vogelzugs vor der Mondscheibe (Voraussetzung keine Wolken) etc. sind überholt. Nutzbar ist inzwischen hochsensilble Radartechnik, wobei idealerweise Kombinationen der Datenaufzeichnung mit horizonlalem und vertikalem Radar in Frage kommen.

In die Gesamtrechnung eines Genehmigungsverfahrens können dabei in der Regel nicht die Gesamtkosten eines technisch erforderlichen Gerätesatzes einbezogen werden. Diese Kosten sind vielmehr an der Einsatzhäufigkeit der erforderlichen technischen Geräte zu bemessen. Wird ein Gerätesatz in nur wenigen Verfahren eingesetzt, kommt dies teurer je Verfahren als dann, wenn ein Gerätesatz in möglichst vielen Verfahren zum Einsatz kommt.

Kap. III - Literatur

BLOCH, R. et al.; Flugverhalten nächtlich ziehender Vögel – Radardaten über den Zug verschiedener Vogelarten über einen Alpenpaß, Die Vogelwarte 31, S. 119-149, 1981

Gauthreaux, S. A. jr.; Suggested Practices for Monitoring Bird Populations, Movements and Mortality in Wind Resource Areas, Clemson University, Proc. Nat. Avian-Wind Power Planning Meeting, Denver (Col) 1994 (engl.)

HARMATA, A. R., K. M., et al., Using marine surveillance radar to study bird movements and impact assessment, Wildlife Society Bulletin 27, S.44–52, 1999

VOLTURA, K. et al.; Advances in Avian Radars for Assessing Bird Activity at Offshore Wind Energy Sites, Detect Inc., Panama City 2012

vgl. auch Merlin Avian Radar Systems - https://www.detect-inc.com/wind.html#merlin

vgl. auch Swiss Birdradar - https://www.swiss-birdradar.com/birdscanmv1.html

Petition engl. - https://www.igsz.eu/WEK/birdstrike.htm

Gracias por su ayuda

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Es greift viel zu kurz, den nächtlichen Vogelzug bei der Planung von Windrädern zu berücksichtigen. Wir müssen die Sinnhaftigkeit des Baus von Windrädern grundsätzlich überdenken. Egal wieviele Windräder gebaut werden, sie liefern bei Flaute keinen Strom. Untersuchungen zeigen, dass trotz mehr als 30.000 MW installierter Windradleistung (d.h. der Hälfte des Leistungsbedarfs Deutschlands) keine 100 MW Leistung gesichert zur Verfügung stehen. Es muss einen grundsätzlichen Stopp des Ausbaus der Zappelenergien Wind und Sonne geben - bzw. diese dürfen ihren Strom nur noch an der Börse vermarkten!

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