Regiune: Landeshauptstadt Dresden
Imaginea petiției Geräuschbild Dresdens verbessern - Petition für das Verbot von Kraftstoff betriebenen Laubbläsern
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Geräuschbild Dresdens verbessern - Petition für das Verbot von Kraftstoff betriebenen Laubbläsern

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OB Helma Orosz
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Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

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  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

In der Stadt Dresden werden regelmäßig und in allen Jahreszeiten Laubbläser eingesetzt, die zum Großteil mit Kraftstoff betrieben werden. Der Zweck, Laub zu blasen, wird schon seit langem ausgehebelt, indem alles (Müll, Kleinsttiere, Kot, Laub, Kleinkies, Sand, Pilzsporen und Feinstaub) von Wiesen, Fußwegen, Schotter- und Asphaltwegen und Sträuchern aufgewirbelt wird.

Die Petition fordert, den Einsatz von Kraftstoff betriebenen Laubbläsern im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden zu verbieten. Die Stadtverwaltung soll auf den Laubbläsereinsatz im öffentlichen Raum verzichten und die verbliebenen motorbetriebenen Geräte der Stadt Dresden innerhalb von zwei Jahren auf Geräte mit Elektroantrieb oder auf unmotorisierte Verfahren umstellen.

motive

Für Anwohnerinnen und Anwohner im Stadtgebiet Dresden ist das Geräusch von Kraftstoff betriebenen Laubbläsern bekannt. Es dringt durch Fenster hindurch und sorgt so auch im Wohnraum für eine Störung der Wohnruhe. Dies betrifft alle Alters- und Berufsgruppen. Ob Schichtarbeiter, ältere Bürgerinnen und Bürger, Kinder, Eltern, Schüler, Studenten oder Arbeitssuchende sowie Besucher dieser Stadt - Menschen in Dresden, die tagsüber die Zeit in ihrer Wohnung verbringen (müssen), werden beim Einsatz eines Laubbläsers vor ihrer Wohnung in ihrer Wohnruhe gestört.

Kraftstoff betriebene Laubbläser erreichen einen Lärmpegel von bis zu 115 dB(A). Zum Vergleich: Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass ab 85 dB(A) eine Schädigung des Gehörs eintreten kann. Ein Rechen oder Besen ist deutlich leiser. Nicht umsonst hat bereits der Bund in der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Einschränkungen für den Einsatz der Laubbläser getroffen.

siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/__7.html

Hinzu kommen die erheblichen Nachteile des Einsatzes von Laubbläsern für Mensch, Tier und Pflanzen. Die Anwohner in den betroffenen Gebieten sind einer verstärkten Aufwirbelung von Feinstaub, Pilzsporen, Bakterien sowie von Tierkot ausgesetzt. Dies setzt sich nicht nur an Fenstern, Türen, Fahrzeugen und Fahrrädern fest, sondern kann auch in kleinsten Partikeln eingeatmet werden. Weiterhin ist die Benutzung eines Laubbläsers aufgrund der statischen und einseitigen Belastung für die vielen Mitarbeiter wesentlich unergonomischer als die Nutzung von Rechen und Besen.

Für Pflanzen und Tiere ergeben sich zusätzliche Schäden. Durch das Aufwirbeln der obersten Deckschichten auf Wiesen und Erdflächen sowie die Zerstörung von Laubnestern in Sträuchern und Büschen wird der Lebensraum von Kleinst- und Kleintieren erheblich gestört. Im Gegensatz zum Einsatz mit Besen oder Rechen kommt es nicht zu einer Abtragung der obersten Laubschicht, sondern mit Geschwindigkeiten bis zu 200 km/h zu einer Abtragung überlebenswichtiger Schichten für Asseln, Käfer und weiterer Kleinsttiere.

Letzter Punkt: Der Laubbläser emmitiert Schadstoffe aufgrund der Kraftstoffverbrennung, die teilweise über den Schadstoffausstößen von Fahrzeugen liegen. Dies geschieht neben Küchen-, Wohnzimmer- und Schlafzimmerfenstern, aber auch neben Spielplätzen, Kindertageseinrichtungen und Altenheimen und ist daher nicht zu akzeptieren.

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