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Gerechte Grundsteuer für alle! Transparenz für Bürger sichern, Steuermesszahl für Eigenheimer ändern

Petīcija ir adresēta
Abgeordnetenhaus von Berlin und Berliner Senat
13 582 Atbalstošs 12 109 iekš Berlīne

Kolekcija beidzās

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  1. Sākās decembris 2022
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 18.01.2024
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Bei der Reform der Grundsteuer wird in Berlin das wertorientierte Bundesmodell angewendet. Mit Stichtag 01. Januar 2022 wird der Wert des Grundstücks neu ermittelt und dann mit der Steuermesszahl sowie dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die jährliche Grundsteuerhöhe. Dieses Modell führt zu ungerechten Mehrbelastungen für Eigenheim- und Wohnungsbesitzer, die ihre Häuser oftmals für ihre Altersvorsorge über Kredite erworben haben. Bei der neuen Grundsteuer dürfen Eigenheim- und Wohnungsbesitzer nicht deutlich stärker belastet werden wie bisher.

Die Bürger brauchen zudem Transparenz bei der Festlegung der neuen Hebesätze und müssen dabei mit einbezogen werden. Denn die Aufkommensneutralität, also keine kommunalen Mehr- oder Mindereinnahmen, ist versprochen, aber leider nicht gesetzlich festgeschrieben.

Der Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus müssen jetzt handeln und ihrer Verantwortung für eine sozial gerechte und aufkommensneutrale sowie transparente Grundsteuerreform nachkommen:

 

Änderungen bei der Steuermesszahl

Änderungen bei der Steuermesszahl zur Entlastung der Eigenheim- und Wohnungsbesitzer können abweichend vom Bundesmodell nachträglich vorgenommen werden. Die Finanzämter haben durch einfache Anpassungen bei der Software dadurch auch keinen signifikanten Mehraufwand. Wir fordern deshalb bei der neuen Grundsteuer eine Absenkung der Steuermesszahl für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Diese Steuermesszahl wird für die ersten 300.000 Euro Immobilienwert um 40 Prozent abgesenkt, danach gestaffelt um 25 beziehungsweise 15 Prozent bis zu einer Obergrenze von 1.000.000 Euro. Kleinere Häuser werden damit stärker entlastet, teurere Immobilien dagegen weniger stark.

Transparenzregister für alle Bürger

Wir fordern vom Land Berlin ein Transparenzregister über die Grundsteuereinnahmen und die dazugehörigen Hebesätze für alle Bürger. Ein solches Transparenzregister zeigt an, welcher Hebesatz das Grundsteueraufkommen in Berlin konstant halten würde zwischen dem Zeitpunkt der Verabschiedung der neuen Grundsteuer durch Bundestag und Bundesrat Ende 2019 und Inkrafttreten der neuen Grundsteuer am 01. Januar 2025. Damit erhalten das Land Berlin wie Bürger zeitgleich und transparent eine Übersicht über die Einnahmen bei der Grundsteuer. So werden Bürger in die Lage versetzt, auf Augenhöhe mitzudiskutieren, damit die Hebesätze in Berlin nicht so verändert werden, dass die Grundsteuereinnahmen steigen.

Pamatojums

Mit der Reform der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 werden Eigenheim- sowie Wohnungsbesitzer vor allem in Berlin deutlich stärker belastet. Zwar haben sich Bund und Länder das Ziel gesetzt, durch die Reform der Grundsteuer insgesamt nicht mehr einzunehmen. Diese angestrebte Aufkommensneutralität errechnet sich jedoch immer über die Grundsteuereinnahmen aller Immobilien. Die Gefahr besteht, dass dies besonders einseitig zu Lasten von Eigenheim- und Wohnungsbesitzern geht. Das Land Berlin kann aber über die Steuermesszahl und den Hebesatz immer noch die Grundsteuerlasten von Eigenheim- und Wohnungsbesitzern anpassen. Es ist also noch Zeit, die Grundsteuererhöhungen abzufedern.

Mehr Informationen unter https://www.vdgn.de/grundsteuer/

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Jaunumi

  • Liebe Unterstützer der Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer, sehr geehrte Damen und Herren,

    herzlichen Dank! Dank Ihrer und der anderen mehr als 12.000 Unterschriften ist die Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer in Berlin erfolgreich abgeschlossen und nun an den Berliner Senat übergeben worden. Das Quorum von 11.000 Stimmen ist deutlich überschritten. Anbei ist die Pressemitteilung von vergangener Woche inklusive Foto.

    In den anderen Bundesländern mit dem Bundesmodell läuft die Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer weiter. Unter anderem benötigen wir in Brandenburg noch Stimmen. Sollten Sie in Brandenburg wohnen und dort Ihren Hauptwohnsitz haben, so können Sie die Petition noch zeichnen: www.openpetition.de/!mxqnw

    Jede... vairāk

  • Liebe Unterstützer der Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer, sehr geehrte Damen und Herren,

    herzlichen Dank! Dank Ihrer und der anderen mehr als 12.000 Unterschriften ist die Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer in Berlin erfolgreich abgeschlossen und nun an den Berliner Senat übergeben worden. Das Quorum von 11.000 Stimmen ist deutlich überschritten. Anbei ist die Pressemitteilung von vergangener Woche inklusive Foto.

    In den anderen Bundesländern mit dem Bundesmodell läuft die Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer weiter. Unter anderem benötigen wir in Brandenburg noch Stimmen. Sollten Sie in Brandenburg wohnen und dort Ihren Hauptwohnsitz haben, so können Sie die Petition noch zeichnen: www.openpetition.de/!mxqnw

    Jede... vairāk

  • Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer der Petition,

    die Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer befindet sich im Endspurt. Bis Mitte Dezember ist noch Zeit. Jede Stimme zählt, damit das Quorum erreicht wird und sich der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus damit befassen müssen. Wir wollen die Steuermesszahl und den Hebesatz so absenken, dass die drohenden Mehrbelastungen abgefedert werden.

    Jeder Berliner ab 18 Jahren kann sich daran beteiligen, egal ob Eigentümer, Pächter oder Mieter. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid schon erhalten haben oder nicht. Eine VDGN-Mitgliedschaft ist ebenso wenig Voraussetzung für eine Teilnahme. Bei dieser Unterschriftenaktion werden Unterschriften nicht... vairāk

Debates

Ich bin grundsätzlich gegen die Erhöhung der Grundsteuer. Der am heutigen Tag per Post vom Finanzamt eingegangene Bescheid über den Grundsterwert per 01.01.2022 ist nicht transparent und gibt keine Auskunft über die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.

Das Problem beim Bundesmodell ist, dass junge Häuser dreifach gestraft sind. Erst verteuern Bauvorschriften die Häuser. Als zweites kommt eine hohe Rohertragsmiete junger Häuser. Das Alter kommt dann nochmal in der Bewertungstabelle beim Vervielfältiger zum Tragen. In der Petition muss man die Entlastung fordern, nachdem ein aufkommensneutraler Hebesatz festgelegt wurde. Macht man das vorher, steigt die Belastung für junge Familienhäuser nochmal!

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