Регион: Германия

Gerichte - Behebung der Divergenz der Regelungen von Satzung und Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
29 Поддържащ 29 в / след Германия

Петицията е затворена

29 Поддържащ 29 в / след Германия

Петицията е затворена

  1. Започна 2018
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, die Divergenz zwischen Artikel 181 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs sowie Artikel 59 Satz 2 der Satzung des Europäischen Gerichtshofs zu beheben, damit die Verfahrensordnung Artikel 47 Grundrechtscharta-konform ausgelegt wird.

Причина

Die Satzung Artikel 59 Satz 2 des EuGH besagt wie folgt:Wird gegen eine Entscheidung des Gerichts ein Rechtsmittel eingelegt, so besteht das Verfahren vor dem Gerichtshof aus einem schriftlichen und einem mündlichen Verfahren. Unter den in der Verfahrensordnung festgelegten Voraussetzungen kann der Gerichtshof nach Anhörung des Generalanwalts und der Parteien ohne mündliches Verfahren entscheidenDie Verfahrensordnung Artikel 181 des EuGH besagt wie folgt:Ist das Rechtsmittel oder Anschlussrechtsmittel ganz oder teilweise offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet, so kann der Gerichtshof es jederzeit auf Vorschlag des Berichterstatters und nach Anhörung des Generalanwalts ganz oder teilweise durch mit Gründen versehenen Beschluss zurückweisenEUR-Lex - ai0049 – EN besagt wie folgt:Verfahrensordnung des EuGH: Was ist der Zweck dieser Verfahrensordnung ?Sie legt die Bestimmungen fest, mit denen die Satzung des Gerichtshofs, die in Protokoll Nr. 3 zu den Verträgen dargelegt ist, angewendet und ergänzt wird.Die Verfahrensordnung ist deshalb eine genauere Beschreibung der Satzung und wird durch diese ergänzt, jedoch nicht ersetzt.Nun steht in der Satzung „der Generalanwalts und der Parteien“ und in der Verfahrensordnung steht „der Berichterstatter und der Generalanwalt“. Somit fehlt in der Verfahrensordnung „die Parteien“. Das ergibt jedoch eine Divergenz. Denn entweder müsste in der Satzung stehen, dass "gegebenfalls die Parteien angehört werden müssen" um zu rechtfertigen, dass bereits auch ohne Anhörung der Parteien „jederzeit“ das Verfahren beendet werden kann oder in der Verfahrensordnung müsste stehen „nach Vorschlag des Berichterstatters und nach Anhörung des Generalanwalts und der Parteien, damit auch der komplette Wortlaut der Satzung in der Verfahrensordnung enthalten ist.Somit kann nun durch diese Divergenz der EuGH einfach Artikel 181 der Verfahrensordnung anwenden und jederzeit ohne Anhörung der Parteien das Verfahren vorzeitig beenden obwohl in der Satzung steht, dass auch die Parteien einzuvernehmen sind. Auch wenn „die Parteien“ in der Verfahrensordnung fehlt, müssten demnach vom Sinn her gesehen, auch die Parteien zwingend angehört werden. Denn es kann immer wieder Umstände geben, bei der nur aufgrund der Anhörung der Parteien feststellbar ist, dass der Klagepunkt zulässig und begründet ist. Beispielweise kann es sein, dass erst in der mündlichen Verhandlung vor dem EuG ein relevanter Sachverhalt erörtert wird und dieser anschließend nicht im Urteil und im Sitzungsprotokoll erscheint. Wenn nun die Partei diesen Sachverhalt dem EuGH vortragen möchte, kann man nur durch Anhörung der Parteien belegen, dass dieser Sachverhalt tatsächlich erörtert wurde da ansonsten der EuGH davon ausgeht, dass es sich um einen neuen Sachverhalt handelt (Beispiel C-118/18 vom 28. Juni 2018)Die deutschen Mitglieder des Rates und des Parlaments der Europäischen Union haben die Möglichkeit, diese Divergenz zu beheben.

Линк към петицията

Изображение с QR код

Листче за откъсване с QR код

Изтегли (PDF)

Новини

Ich bin der Meinung das bei 3 Textpassagen die zu 1-nem Text bzw. Paragraphen (Aussage) zusammengefasst werden sollen, KEINE Rechts-Verdrehereien stattfinden sollten. zB. weglassen von Passagen, doppelte Verneinungen usw. Nach der Wiedervereinigung 1990 bis 1995 ? wurde von der damaligen D-Regierung an den Grundgesetzen genug geändert, umgeschrieben, Rückgängig gemacht, von Wortstellungen und das alles hinter verschlossenen Türen zum Nachteil der deutschen Staats-Bürger. Alles um die arbeitenden Bürger noch besser ausbeuten und hintergehen zu können.

Все още няма аргумент ПРОТИВ.

Помогнете за укрепване на гражданското участие. Искаме да чуем вашите опасения, като същевременно останем независими.

Популяризиране сега