Région: Allemagne

Gerichtskosten - Befreiung von Gerichtskosten für Pflegeeltern in bestimmten Fällen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
300 Soutien 300 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

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  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Pflegeletern die einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes nach §1632(4) BGB stellen, sind generell von Gerichtskosten freizustellen.

Raison

Pflegeeltern steht das Recht zu, einen Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie zu stellen. Das passiert dann, wenn diese Bedenken haben, dass das Kind bei seinen leiblichen Eltern keine für das Kind vorteilhaften Verhältnisse zu ersehen sind. Kinder sind nicht grundlos bei Pflegeeltern. 1632 (4) BGB Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde. Die Pflegeeltern haben durch das Entstehen einer sozialen Bindung an das Kind und der notwendigen Mitwirkung an einer Rückführung, am Ehesten einen Eindruck ob dies zu verantworten ist oder nicht. Die Pflegeeltern stellen diesen Antrag nicht in eigenem, sondern im Interesse des Kindes. Lehnt das Gericht den Antrag ab - z.B. weil es den Antrag- (EilAntrag) verschleppt hat - einer Herausnahme des Kindes durch die Sorgerechtsinhaber bei vorliegendem Antrag nicht entgegengewirkt hat, so ist dies bereits Skandal für sich, aber in der Konsequenz haben die Pflegeeltern die Kosten als Antragsteller zu tragen. Das kann nicht sein, es bedarf einer klaren gesetzlichen Regelung, die die Pflegeeltern vor diesen Kosten schützt.

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Actualités

  • Pet 4-17-07-360-036179Gerichtskosten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Pflegeeltern, die einen Antrag auf Verbleib des
    Pflegekindes nach § 1632 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches stellen, generell
    von Gerichtskosten freizustellen sind.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass ein entsprechender
    Antrag vor allem dann gestellt würde, wenn die Pflegeeltern eine Gefährdung des
    Kindeswohls im Fall der Herausgabe an die leiblichen Eltern befürchten müssten.
    Zudem handelten sie im Interesse des Kindes.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten... plus loin

Mein Pflegesohn wurde vom Jugendamt entführtt - sechs Wochen später kam er durch eine einstweilige Verfügung zurück drei Jahre vor Gerichtfolgten, bis wir ein letztinstanzliches Urteil zum Verbleib des Kindes hatten. Die Anwaltskosten beliefen sich auf 10.000 Euro ! Es kann nicht sein, dass Pflegeeltern diese Kosten allein tragen müssen ! Kindeswohl darf nicht am Geld scheitern!

Fände ich persönlich nicht rechtens. Auch Eltern müssen Gerichtskosten zahlen und Pflegeeltern können nicht objektiv sein. Grundsätzlich gilt dass die Familie unter dem besonderen Schutz der Gesellschaft steht, das heißt auch dass die Kinder ein Recht darauf haben in ihrer Herkunftsfamilie aufzuwachsen. Pflegeeltern denen es nicht gelingt die Bindung der Familie zu fördern sind erziehungsunfähig. Vielmehr gehört dieser Markt um Familienstreit neu durchgewürfelt und die unsäglichen Verbandelungen von "Gutschtern" mit Gerichten, Jugendämtern und Anwälten durchbrochen.

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