Région: Allemagne

Gerichtskosten - Verständliche Formulierung sämtlicher Gesetze (insbes. Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften)

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
27 Soutien 27 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

27 Soutien 27 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass sämtliche Gesetze, hier insbesondere die Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, auf "deutsch" zu formulieren sind, so dass sie zumindest im Ansatz und vom Tenor her auch für Nicht-Juristen grob verständlich sind

Raison

Natürlich ist klar, dass ein Jurastudium zusätzliche Kenntnisse erbringt und erbringen muss. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Gesetze von Juristen für Juristen gemacht werden und der Staatsbürger (!) auch bei Kenntnis des Gesetzestextes oder der diesbzgl. Urteile nicht im geringsten einschätzen kann, wie die Rechtslage oder sein Kostenrisiko im Fall einer Klage ist. Als Teil des Souveräns muss ich doch eine Chance haben, ohne permanenten Rechtsbeistand grob zu wissen, was regelkonform und was rechtlich falsch ist. Ein Bsp. aus dem Strafrecht: Ich habe derzeit massive Probleme, weil mir "Fälschung beweiserheblicher Daten", d.h. eine Form der Urkundenfälschung vorgeworfen wird, wobei niemand getäuscht oder gar geschädigt wurde, einfach nur aufgrund einer im Voraus bezahlten Lieferung an meine Wohnung, die damals vollkommen legal kurzfristig vermietet war. Das darf nicht sein.Hier schreibe ich aktuell aufgrund meines erneuten Unverständnisses über WEG-Angelegenheiten; leider wurden bisherige Eingaben dazu (Kostenverteilung bspw. bei Aufzugskosten für EG-Wohnungen) nicht gewürdigt.Nunmehr ärgere ich mich über die Gerichts- und Anwaltskostenregelung. Gemäß § 49 a Abs. 1 GKG ist der Streitwert auf 50 % des Gesamtinteresses der Parteien festzusetzen, wobei er das Einzelinteresse einer Partei nicht unterschreiten und das Fünffache dieses Interesses nicht übersteigen darf. Der Rest ist der Gutwilligkeit des Gerichts überlassen. Ich habe aktuell (auf Anfrage gerne Details) eine Berechnung eines baden-württembergischen Gerichts, wo mein Einzelinteresse zum Teil das Gesamtinteresse sogar übersteigt, und das nicht durch Rechenfehler, sondern mit expliziter diesbzgl. Nennung des Gerichts.1. Wenn die Regelung so unverständlich ist, dass auch Juristen Fehler machen können, ist sie unzweckmäßig, evtl. sogar verfassungswidrig2. Wenn ich als Laie durch ein Gericht zu meinem Schaden benachteiligt werden kann, das sich aber qua Amt im Recht fühlt, werde ich widerrechtlich enteignet - und DAS ist verfassungswidrig3. Eine irgendwie geartete "Faktor-5-Regel" ist vollumfänglich hanebüchen, absolut willkürlich und durch NICHTS begründet. Wie soll das denn in WEG nachvollziehbar sein, die aus zwei oder drei Parteien bestehen? Das ergibt keinerlei Sinn. Woher die Halbierung des Gesamtinteresses kommt, habe ich auch nicht verstanden.4. In einschlägigen Foren finde ich zu diesem Thema u. a. auch eine "Koblenzer Formel", ebenso eine "Hamburger Formel", und andere, teils sogar m. E. falsche Darstellungen - und das alles NACH jüngster Novellierung. Wenn so ein unübersichtliches Chaos herrscht, ist der Gesetzgeber gefordert, um für Rechtsklarheit und Einheit der Rechtsordnung zu sorgen. Danke.

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Actualités

  • Pet 4-18-07-360-040075 Gerichtskosten

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, sämtliche Gesetze, hier insbesondere die Regelungen für
    Wohnungseigentümergemeinschaften, so zu formulieren, dass sie auch für
    Nicht-Juristen verständlich sind.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass die in § 49a
    des Gerichtskostengesetzes (GKG) enthaltenen Regelungen nach seiner Auffassung
    unverständlich und inhaltlich unbegründet seien.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde... plus loin

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