Geschwindigkeitsbeschränkung bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Unterstützende 14 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

14 Unterstützende 14 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 3 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend gefordert, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht nur innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h beträgt, sondern mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte auch außerorts.

Begründung

In einer leicht diesigen Nacht (Sichtweiten 200 - 500m) ist auf Bundesautobahnen zu beobachten, dass 10 % der Fahrzeuge mit angeschalteten Nebelschlusslichtern auch mit Tempo bis 200 km/h unterwegs sind.Hier wird beim Nachfahren der Unterschied zwischen Bremslicht und Nebelschlusslicht sehr erschwert. Mal vom Blenden ganz abgesehen.Man kann es zwar noch am dritten Bremslicht erkennen, sofern dieses nicht defekt ist.Da es in Europa leider nicht durchsetzbar ist, bei der Zulassung von Fahrzeugen für Europa einen Warnton (vergleichbar der Zulassung in den Vereinigten Arabische Emiraten ab 120 km/h Warnton) für Nebelschlussleuchten ab 60 km/h zu ermöglichen, mit steigenden Geschwindigkeiten die Benutzung jedoch auch eine deutliche Verkehrsgefährdung darstellt, wäre es zielgerichtet, dies über Geschwindigkeit zu regeln. Da hier dann das mögliche Bußgeld in Abhängigkeit der Geschwindigkeit verhängt werden kann.

Link zur Petition

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