Geschwindigkeitsbeschränkung bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Støttende 14 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

14 Støttende 14 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2020
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 3 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend gefordert, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht nur innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h beträgt, sondern mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte auch außerorts.

Grunnen til

In einer leicht diesigen Nacht (Sichtweiten 200 - 500m) ist auf Bundesautobahnen zu beobachten, dass 10 % der Fahrzeuge mit angeschalteten Nebelschlusslichtern auch mit Tempo bis 200 km/h unterwegs sind.Hier wird beim Nachfahren der Unterschied zwischen Bremslicht und Nebelschlusslicht sehr erschwert. Mal vom Blenden ganz abgesehen.Man kann es zwar noch am dritten Bremslicht erkennen, sofern dieses nicht defekt ist.Da es in Europa leider nicht durchsetzbar ist, bei der Zulassung von Fahrzeugen für Europa einen Warnton (vergleichbar der Zulassung in den Vereinigten Arabische Emiraten ab 120 km/h Warnton) für Nebelschlussleuchten ab 60 km/h zu ermöglichen, mit steigenden Geschwindigkeiten die Benutzung jedoch auch eine deutliche Verkehrsgefährdung darstellt, wäre es zielgerichtet, dies über Geschwindigkeit zu regeln. Da hier dann das mögliche Bußgeld in Abhängigkeit der Geschwindigkeit verhängt werden kann.

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