Gesellschaftsrecht - Sicherungsfonds für Beschäftigte bei Fehlverhalten der Führungsetagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
148 Unterstützende 148 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

148 Unterstützende 148 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Vorstände großer Betriebe (ab 500 Beschäftigte) ein Prozent ihres Jahresverdienstes in einen Sicherungsfonds für Beschäftigte einzahlen als Risikoausgleich für von den Führungsetagen begangenes Fehlverhalten.

Begründung

Immer wieder werden verantwortliche Vorstände von großen Unternehmen (wie Autoindustrieen, Krankenkassen usw.) mit hohen Abfindungen entlassen, wenn sie Fehler, Täuschungen oder gar Betrug begangen haben. Die Folgen tragen allein die Beschäftigten, indem diese entlassen werden und arbeitslos sind- und somit der Allgemeinheit "zur Last" fallen. Gerade ältere und schwerbehinderte Menschen finden nachweislich kaum noch einen dementsprechenden Arbeitsplatz- aber auch junge Menschen, welche eine Familie zu versorgen haben, ein Haus gekauft oder andere Dinge finanziert wurden, sind betroffen von Arbeitslosigleit- Zahlungsunfähigkeit usw.Hier sollte von den Vorstandetagen eine Art Risikofond finanziert werden, welche bei Entlassungen von Beschäftigten aufgrund Mißmanagement von der Vorstände- zahlungspflichtig ist für die ersten 12 Monate nach Beendigung der Beschäftigung in Höhe von 70 Prozent monatlich des letzten Bruttogehaltes. Lediglich 30 Prozent würde die Arbeitsagentur zu tragen haben. Bei Menschen mit Schwerbehinderung ab dem GdB von 50 und ab dem 50. Lj. sind 24 Monate auszugleichen, da diese einem gesunden und jungen Menschen gleichzustellen sind. Der Ausgleich entfällt, sobald die Menschen eine neue und unbefristete Arbeitsstelle angenommen haben.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-412-026930

    Gesellschaftsrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit es um die Umsetzung der EU-Richtlinien zur Förderung der langfristigen
    Einbeziehung der Aktionäre und Erklärung zur Unternehmensführung geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Vorstände großer Betriebe (ab 500 Beschäftigte)
    ein Prozent ihres Jahresverdienstes in einen Sicherungsfonds... weiter

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