Region: Tyskland
Sociala frågor

Gesetzesänderung bei Anspruch auf Wohngeld für Auszubildende und Studenten

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Bundestag
13 Stödjande 13 i Tyskland

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

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Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

  1. Startad 2016
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Ich bin ein Azubi in der 1. Ausbildung im 2. Lehrjahr und bin mit der Gesetzesgebung bezüglich des Anspruchs auf Wohngeld nicht einverstanden. Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, ebenso Auszubildende, welche nicht wirklich viel verdienen und nicht selten einen eigenen Haushalt führen müssen. Erfüllt eine Person die rechtlichen Voraussetzungen, dann muss ihm Wohngeld gewährt werden. Da kommen wir jetzt zu dem Teil, mit dem ich NICHT einverstanden bin. Wenn man sich das Gesetzt mal genauer anschaut, läuft einem früher oder später folgende Überschrift über den Weg: "Kein Anspruch auf Wohngeld bei Transferleistungen". Keinen Wohngeldanspruch haben demnach Empfänger von Transferleistungen. Hier hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Zuschuss zu den Wohnkosten durch die Transferleistungen abgedeckt werden muss. Liest man weiter, so findet man folgenden Text: "Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können. Einen Wohngeldanspruch haben Schüler, Auszubildende und Studenten nur in dem Fall, dass ihnen aus Sicht des Gesetzgebers „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht". Aber was ist, wenn ein Azubi etwas zu viel verdient (in meinem Fall um ca. 12€ zu viel), und somit keinen Anspruch auf z.B. BAB nach § 22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe) hat? Denkt man darüber nach, ist die Antwort eigentlich ziemlich logisch: Hat jemand keinen Anspruch ein BAB oder BAföG, so müsste er doch wenigstens Wohngeld beantragen können?! Falsch! Nachdem ich den Antrag auf Wohngeld gestellt hatte, bekam ich eine Antwort, welche mich stutzig werden ließ. In dem Brief stand: "Nach § 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz (WoGG) besteht für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) dem Grunde nach zustehen, kein Wohngeldanspruch". Soweit so gut und ja irgendwo auch logisch, da im BAB ja bereits Wohngeld berücksichtigt wird. Aber es geht noch weiter, denn im weiteren Verlauf des Briefes kam dann folgender Absatz: "Dies gilt auch -wie in ihrem Fall (meinem Fall)- wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Förderungen haben (§20 Absatz 2 Satz 3 WoGG), d.h. wenn sich aufgrund der Einkommenshöhe von Ihnen oder der Eltern kein BAB mehr errechnet (die Einkünfte übersteigen den Bedarf)". Spätestens hier setzt der gesunde Menschenverstand aus, denn nach diesem Satz erscheint einem das ganze Gesetz nicht mehr logisch. Anders bei Auszubildenden, welche eine 2. Ausbildung machen. Denn im Gesetz steht, dass Azubis in der 2. Ausbildung keinen Anspruch auf BAB haben (egal wie viel sie verdienen). Aufgrund dieser Tatsache sind diese dann Wohngeldberechtigt, da BAB nicht beachtet wird.

Orsak

Ich bestehe auf eine Überarbeitung dieses Gesetztes, denn ich bin mit dieser Gesetzesgebung so nicht länger einverstanden! Azubis sollten auch einen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn sie die Einkommenshöhe für BAB überschreiten! Ich werde mich weiterhin an die Regierung von Unterfranken wenden und eine Überarbeitung fordern. Ich bitte deshalb SIE um Unterstützung in diesem Fall! Gerne bin ich auch für eine rechtliche Beratung in diesem Fall dankbar, denn ich bin nur ein Azubi und mein Wissen bezüglich dieser Gesetzte hält sich auch sehr in Grenzen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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Nyheter

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Ich bin selbst davon betroffen. Laut den diversen Beitragsrechnern, die es online zur Verfügung gibt, wäre ich BaB-Berechtigt, würde aber nur rund 10€ monatlich bekommen. Wäre ich Wohngeldberechtigt, beträge die Förderung 167,00€ monatlich. Es sollte meiner Meinung nach sogar so weit gehen, dass man sich in solchen Fällen über die Hierarchie der Sozialleistungen hinweg für die Leistung entscheiden darf, die höher ausfällt / den Bürger mehr unterstütz.

Bevor rumpalavert + sinnlose Petitionen gestartet werden, mit denen sich die "Regierenden" in ihrer gesetzlich gesicherten sozialen Hängematte den Po abwischen, muss JEDER MÜNDIGE Bürger erstmal wissen, dass noch nicht mal seit 1949 das Grundgesetz (GG) mit allen Rechten der Bürger ratifiziert wurde wg.Verhinderung durch "Mächte". Auch ALG/Wohngeldgesetze nach SGB null + nichtig. Urteile auch. Wir müssen in BRD den Hintern hochheben, uns informieren + internes Unrecht bekämpfen! Die größte Angst des Systems sind "wissende Bürger" ohne Angst. Informieren, dann handeln! Siehe alles unter:

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