Région: Allemagne

Gesetzesvorlagen des Deutschen Bundestages - Veröffentlichung von Gesetz- und Änderungsentwürfen im Volltext; Darstellung als Synopse

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
134 Soutien 134 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

134 Soutien 134 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, …dass im Falle von Gesetzesänderungsvorhaben die zu ändernden Gesetze in vollständiger Form so veröffentlicht werden, dass sowohl Ursprungstext als auch Änderung (und letztlich auch die Endversion) erkennbar sind. Hierfür können beispielsweise die Möglichkeiten gängiger Textverarbeitungsprogramme genutzt werden (Überarbeitungsfunktion, Verwendung von Markups).

Raison

Die derzeitige Darstellung / Veröffentlichung von Gesetzesänderungen ( z. B. auch im DIP des Deutschen Bundestages) sieht z. B wie folgt aus"In § 89 Satz 2 werden die Wörter „und Dauer“ durch die Wörter „, die Dauer und dieAbgeltung“ ersetzt."Daraus lassen sich weder der Originalkontext noch die Auswirkungen der Änderungen ableiten. Will man sich intensiv mit der Thematik befassen, muss man vielmehr den aktuellen Gesetzestext "händisch" mit den Änderungen versehen, noch besser alte und "händisch" modifizierte neue Version nebeneinander legen. Angesichts der Möglichkeiten, die aktuelle Software bietet - deren Einsatz ich auch in den gesetzgebenden Institutionen annehme - ist dies Vorgehen antiquiert und fehleranfällig.

Lien vers la pétition

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Actualités

  • Pet 2-18-02-11015-014957

    Gesetzesvorlagen des Deutschen
    Bundestages


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass Gesetz- und Änderungsentwürfe für Gesetzestexte
    künftig nur noch in Form von direkten Gegenüberstellungen der jeweiligen Texte (also
    in Form sog. "Synopsen") eingebracht und behandelt werden. Dem jeweils gültigen
    Gesetzestext sei die aktuell zu beratende Neufassung im Volltext gegenüberzustellen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die gegenwärtige Darstellung/Veröffentlichung von
    Gesetzesänderungen (etwa auch im ... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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