Regione: Germania

Gesetzesvorlagen des Deutschen Bundestages - Veröffentlichung von Gesetz- und Änderungsentwürfen im Volltext; Darstellung als Synopse

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
134 Supporto 134 in Germania

La petizione è stata respinta

134 Supporto 134 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, …dass im Falle von Gesetzesänderungsvorhaben die zu ändernden Gesetze in vollständiger Form so veröffentlicht werden, dass sowohl Ursprungstext als auch Änderung (und letztlich auch die Endversion) erkennbar sind. Hierfür können beispielsweise die Möglichkeiten gängiger Textverarbeitungsprogramme genutzt werden (Überarbeitungsfunktion, Verwendung von Markups).

Motivazioni:

Die derzeitige Darstellung / Veröffentlichung von Gesetzesänderungen ( z. B. auch im DIP des Deutschen Bundestages) sieht z. B wie folgt aus"In § 89 Satz 2 werden die Wörter „und Dauer“ durch die Wörter „, die Dauer und dieAbgeltung“ ersetzt."Daraus lassen sich weder der Originalkontext noch die Auswirkungen der Änderungen ableiten. Will man sich intensiv mit der Thematik befassen, muss man vielmehr den aktuellen Gesetzestext "händisch" mit den Änderungen versehen, noch besser alte und "händisch" modifizierte neue Version nebeneinander legen. Angesichts der Möglichkeiten, die aktuelle Software bietet - deren Einsatz ich auch in den gesetzgebenden Institutionen annehme - ist dies Vorgehen antiquiert und fehleranfällig.

Link alla petizione

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Slip a strappo con codice QR

download (PDF)

Novità

  • Pet 2-18-02-11015-014957

    Gesetzesvorlagen des Deutschen
    Bundestages


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass Gesetz- und Änderungsentwürfe für Gesetzestexte
    künftig nur noch in Form von direkten Gegenüberstellungen der jeweiligen Texte (also
    in Form sog. "Synopsen") eingebracht und behandelt werden. Dem jeweils gültigen
    Gesetzestext sei die aktuell zu beratende Neufassung im Volltext gegenüberzustellen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die gegenwärtige Darstellung/Veröffentlichung von
    Gesetzesänderungen (etwa auch im ... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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