Gesetzliche Einlagensicherung für Aktienanlagen im Falle eines Betruges

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Unterstützende 6 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine gesetzliche Einlagensicherung für Aktienanlagen im Falle eines Betruges gefordert.

Begründung

Die gesetzliche Einlagensicherung wurde seinerzeit eingeführt, um Ersparnisse und Vermögensanlagen breiter Bevölkerungsschichten zu schützen, im Falle einer Insolvenz einer Bank. Mittlerweile jedoch sind Einlagen bei Banken/Sparkassen durchgängig nur noch sehr gering verzinst, wenn nicht gar Negativzinsen berechnet werden. Zinserträge oberhalb des Sparerfreibetrages werden aktuell dann vom Finanzamt noch mit 25 % besteuert. Und die Zinssätze werden von der Inflationsrate übertroffen, sodass die Ersparnisse in ihrer absoluten Höhe eh gar dahinschmelzen. Damit eignen sich Einlagen nicht (mehr), um Erspartes zu vermehren und für die Altersvorsorge zu sichern. Von daher sind alternative Anlageformen präsent und allgemein hin auch empfohlen. Eine derer ist die Investition in Wertpapieren/Aktien.Für Wertpapiere/Aktien jedoch existiert keine Sicherung für den Fall des Betrugs (jüngster Fall ‚Wirecard‘). Diese gesetzliche Sicherung sollte jedoch bestehen, ist doch der private Aktionär in mehrfacher Hinsicht auf Gedeih und Verderb auf die Verlässlichkeit in das Finanzsystem angewiesen und davon abhängig respektive gegenüber anderen Akteuren eh schon benachteiligt. Im Fall ‚Wirecard‘ haben sämtliche Aufsichten durch Unternehmensaufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, BaFin, Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), Bundesfinanzministerium, APAS, Bundeswirtschaftsministerium versagt. Die journalistische Pressefreiheit macht es für den Leser unmöglich, den Wahrheitsgehalt einer Behauptung/Schilderung auf fundierte Recherche mit belastbarer Quellinformation zu reduzieren. Bilanzabschlussberichte sind nur in abgespeckter Form für den privaten Aktionär einsehbar und von daher nicht verifizierbar. Von daher ist der private Aktionär dazu verdammt, auf Adhoc- und Abschlussberichte (öffentlicher Teil) des die Aktie ausgebenden Unternehmens zu vertrauen und ausschließlich dies für seine Anlageentscheidung als Kriterium zu nehmen. Im Fall ‚Wirecard‘ (und dies ist nur der jüngste, aber leider auch der größte Bilanzskandal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland) aber wurden Ad-hoc-Pflichten verletzt (Unterlassung der Mitteilung wie auch Falschaussagen bis hin zur Irreführung) sowie falsche Bilanzabschlüsse abgegeben und testiert. Für einen solchen Fall sollte der private Anleger vor damit einhergehenden Verlusten bei Aktieninvestitionen durch einen Sicherungsfonds geschützt sein, und zwar durch einen gesetzlich vorgeschriebenen analog zu dem Einlagensicherungsfonds. Für die zahlreichen Akteure in diesem Business - und dazu zählt auch das Finanzministerium infolge Steuereinnahmen von 25 % auf Aktiengewinne und Dividendenzahlungen – sollte es keine finanzielle Unmöglichkeit sein, einen solchen Sicherungsfonds zu bestreiten. Einen solchen auch noch für den aktuellen Fall ‚Wirecard‘ vorzusehen, dafür werbe ich hiermit, denn hier sind zehntausende private Anleger betroffen, die im schlimmsten Fall um ihre Altersvorsorge gebracht wurden.

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