Gesetzliche Gleichstellung der Kindertagespflege mit Kindertagesstätten

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
26 Υποστηρικτικό 26 σε Ρηνανία-Παλατινάτο

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26 Υποστηρικτικό 26 σε Ρηνανία-Παλατινάτο

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  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Landesweite einheitliche Regelung in der Kindertagespflege.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die letzten Wochen waren in der Kindertagespflege eine richtige Achterbahnfahrt. Es ist offensichtlich geworden, dass es bundesweit völlig verschiedene Auffassungen über die Kindertagespflege gibt. Am auffälligsten war dies bei der Frage, ob die Kindertagespflege während der Pandemie pausieren muss. Aber auch die seit Jahren offene Frage der Gleichstellung der Kindertagespflege mit den Kitas und die unterschiedliche Vergütung von Kindertagespflegepersonen sind einmal mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit geraten. Zu diesen Themen gibt es ganz unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern, teilweise bis hinunter zu den Kommunen. Dies ist nicht akzeptabel nicht für die Kindertagespflegepersonen, aber natürlich auch nicht für die Eltern und die zu betreuenden Kinder. Wir in der Kindertagespflege wollen bundesweit zu gleich guten Bedingungen arbeiten und eine verlässliche Basis haben. Darum fordern wir: 1. Die Gleichstellung der Kindertagespflege mit den Kitas in Bezug auf des Alter der Kinder und die Wahlfreiheit der Eltern zwischen beiden. 2. Bundesweit gleiche Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege. Als Orientierung schlagen wir die Satzung der Kindertagespflege im Landkreis Bad Dürkheim vor. 3. Eine bundesweit einheitliche Regelung für den Fall einer Pandemie.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landtag, Bildungsministerium.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Gesetz zur Gleichstellung der Kindertagespflege mit Kindertagestätten.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

In den meisten Kindertagespflegestellen werden Kinder unter 2 Jahren betreut. Das bedeutet für uns, dass die Kinder meistens nach einem Jahr in den Kindergarten gehen, und wir haben einen ständigen Wechsel in der Gruppe. Viele Eltern würden ihre Kinder gerne auch noch länger in der Kindertagespflege lassen, und unsere Gruppen würden von der unterschiedlichen Altersstruktur profitieren. Es ist nicht akzeptabel, wie unterschiedlich die Vergütung im einzelnen ist. Nicht nur in den Bundesländern, sondern bis hinunter in die Kommunen gibt es extreme Unterschiede. Das kann und darf so nicht sein, denn schließlich wird von jeder Kindertagespflegeperson dieselbe Leistung erwartet. Jedes Kind bundesweit hat das gleiche Recht auf Bildung. Ebenso hat jede Tagesmutter das Recht auf gleich gute Rahmenbedingungen und eine adäquate Vergütung.

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