Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Finanzielle Leistungsfähigkeit als Grundlage der Beitragsbemessung für Rentner in der GKV/Überarbeitung des GRG von 1989

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
36 Unterstützende 36 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

36 Unterstützende 36 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit so angemessen wie möglich zur Grundlage der Beitragsbemessung für die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner wird. Das bedeutet eine Überarbeitung des Gesundheitsreformgesetzen - GRG aus dem Jahre 1989.

Begründung

Für freiwillig Versicherte brachte ab 1989 das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG) auch erhebliche Änderungen im Beitragsrecht. Die einheitliche Regelung der beitragspflichtigen Einnahmen, die freiwillig Versicherte und Pflichtmitglieder nach dem Rentenbezug gleichmäßig belastet hatte, entfiel. Mit diesem Gesetz.wurde das GKV-System insgesamt auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Als freiwilliges Mitglied werden Rentner, egal ob sie während der Berufstätigkeit freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse waren, mit dem vollen Beitragssatz und Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Beitragszahlung herangezogen. Das bedeutet konkret, dass Einkünfte aus Betriebsrenten, Kapitaleinkünften und Mieteinkünften, mit Beiträgen belegt werden.Es gibt allerdings Biographien, die z. B. zu einem Immobilienvermögen führten, deren Mieteinkünfte zur Aufbesserung der Rente gedacht war. Soweit durchaus rechtens. Ist diese Personengruppe wie auch immer als pflichtversichertes Mitglied in der KVdR geführt, müssen auf diese Mieteinkünfte keine Beiträge entrichtet werden.Wenn dem Gleichbehandlungsgesetz Folge geleistet werden soll, muss ein Pflichtmitglied in der KVdR genau wie ein freiwillig versicherter Rentner auf Miet- und Zinseinkünfte Beiträge entrichten. Dem ist heute nicht so.Mit einer Gleichbehandlung könnten Finanzierungslücken bei den gesetzlichen Kassen vermieden werden und zukünftige Beiträgserhöhungen vermieden oder verzögert werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-15-8272-001272 Gesetzliche Krankenversicherung
    - Beiträge –

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent spricht die in der gesetzlichen Krankenversicherung für pflicht- und
    freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner geltenden unterschiedlichen
    Regelungen hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrundlagen an.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, für freiwillig Versicherte habe das Gesetz zur
    Strukturreform im Gesundheitswesen 1989 auch erhebliche Änderungen im
    Beitragsrecht gebracht. Die einheitliche Regelung der beitragspflichtigen Einnahmen,
    die freiwillig Versicherte und... weiter

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