Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Gleichbehandlung von Rentnern in Bezug auf die Krankenversicherungspflicht für Pflichtversicherte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 Unterstützende 34 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

34 Unterstützende 34 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das Rentner in Bezug auf die Krankenversicherungspflicht fuer Pflichtversicherte gleich behandelt werden wie andere Buerger.

Begründung

Vor Rentenantragstellung konnte ich mich problemlos bei laengerem Auslandsaufenthalt durch den Nachweis meiner Ausreise und Nachweis einer Auslandskrankenversicherung von der gesetzlichen Krankenversicherung, die im aussereuropaeischen Ausland keine Leistung bringt , problemlos befreien lassen.Schon als Rentenantragsteller bin ich verpflichtet auch bei Abwesentheit Beitraege zu leisten oder bin gezwungen meinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben.Dieses laesst sich aus meiner Sicht nicht mit dem Grundrecht Artikel 3 vereinbaren.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-8272-030916

    Gesetzliche Krankenversicherung
    - Beiträge -


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Rentner in Bezug auf die
    Krankenversicherungspflicht für Pflichtversicherte gleich behandelt werden wie
    andere Bürger.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 34 Mitzeichnungen sowie 5 Diskussionsbeiträge
    ein.... weiter

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